Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das Gesetz über die Gemeinden braucht eine Modernisierung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Rollenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton (l. Grossrat Steiert, r. Staatsrat Steiert) soll im Gemeindegesetz an neue Gegebenheiten angepasst werden.
Corinne Aeberhard

Das Freiburger Gemeindegesetz soll an zahlreiche Entwicklungen der letzten 40 Jahre angepasst werden. Das Kantonsparlament erteilte deshalb dem Staatsrat den Auftrag, unverzüglich eine Totalrevision an die Hand zu nehmen.

Soll ein Gemeindepräsident direkt durch das Volk gewählt werden? Im Kanton Freiburg ist dies bisher nicht der Fall, aber eine Frage wie diese solle zumindest geprüft werden. Dies ist der Hintergrund einer Motion von André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) und Benoît Piller (SP, Avry-sur-Matran). «Das Gesetz über die Gemeinden ist nicht mehr aktuell», stellte Schneuwly fest. «Seit 1980 hat sich die Gemeindelandschaft im Kanton stark verändert. Es gab mehr Generalräte, Fusionen, Professionalisierung. Wir haben unglaublich viele Baustellen.»

Die Motion forderte deshalb eine Totalrevision des Gesetzes von 1980, und der Grosse Rat nahm diese denn auch einstimmig an.

Ein «wackliges» Gesetz

Diese Forderung fand auch Unterstützung beim Staatsrat selber, der nun einen neuen Gesetzesvorschlag ausarbeiten muss. «In den letzten 40 Jahren hat sich die Zahl der Gemeinden halbiert, aber die Bevölkerungszahl verdoppelt», sagte Staatsrat Didier Castella (FDP). «In dieser Zeit erfuhr das Gemeindegesetz mehr als eine Änderung pro Jahr. Aber nicht einmal die Kantonsverfassung von 2004 führte zu einer umfassenden Revision des Gesetzes.» Durch all diese Änderungen erhielten zahlreiche Artikel des Gesetzes Zusätze und Absätze wie «a», «b», «bis» und «ter». So macht das Gesetz heute den Eindruck eines «wackligen», schwer zu lesenden Dokuments, wie der Staatsrat in seiner Botschaft schrieb.

Es gebe viel zu klären, betonte André Schneuwly. Beispielsweise eine neue Aufgabenaufteilung nach den Fusionen. Oder die Rolle von Generalräten und Gemeindeverbänden. Benoît Piller führte auch die zukünftige Rolle der Syndics an, und Nadia Savary (FDP, Vesin) betonte, dass von den Gemeinden immer mehr Aufgaben auf regionaler Ebene verlangt werden.

Christian Ducotterd (CVP, Grolley) sagte: «Ich bin dafür, eine grosse Baustelle zu öffnen. Dies bedeutet nicht, alle Vorschläge zu genehmigen, aber sie zumindest zu diskutieren.» Gabriel Kolly (SVP, Corbières) sagte, seine Partei sei mehrheitlich für eine neue Struktur des Gemeindegesetzes, aber es gelte, gegenüber Änderungen aufmerksam zu sein. «Die Bürger sollen im Zentrum stehen, nicht die Politiker.»

Keine Fristverlängerung

Der Staatsrat zeigte sich zwar offen für ein neues Gesetz, aber er plädierte für die Verlängerung der Frist von einem Jahr. «Wir haben zwar schon mit Überlegungen zu einem neuen Gesetz begonnen, aber in einem Jahr ist so ein Projekt nicht möglich», sagte Didier Castella. Er stellte ein solches für Ende der nächsten Legislatur in Aussicht.

Castella betonte, dass die Entwicklung der regionalen Ebene immer wichtiger werde. Diese müsse man erst klären, bevor das Gemeindegesetz komplett revidiert werden könne. «Wie brauchen eine gewisse Zeit für eine Vision zu den Regionen und Gemeinden.» Noch vor dem Ende dieser Legislatur möchte der Staatsrat eine Reform der lokalen und regionalen Institutionen Freiburgs vorschlagen, und dann könnte auch ein neues Gesetz über die Regionen entstehen. Erst danach möchte der Staatsrat das Gemeindegesetz neu gestalten.

Der Grosse Rat wollte dem Staatsrat die Frist von einem Jahr dennoch nicht verlängern und lehnte dessen Gesuch mit 62 gegen 40 Stimmen ab. Motionär Benoît Piller sagte, dass ein Gesetz in einem Jahr sicher nicht möglich sei, aber die Frist solle bestehen bleiben, weil man nicht länger zuwarten wolle.

Ein neues Instrument im Kampf gegen Veruntreuung

Die vor anderthalb Jahren aufgedeckte Veruntreuung des Gemeindekassiers von Belfaux in Millionenhöhe steht am Ursprung eines Postulats von Christian Ducotterd (CVP, Grolley) und Philippe Demierre (SVP, Esmonts), über welches der Grosse Rat gestern debattierte. «Wir möchten ein Instrument, mit dem sich Gemeinderäte gegen Fälle von Veruntreuung wappnen können», sagte Ducotterd. Es handle sich dabei nicht um einen Vorstoss, der sich ausschliesslich um Belfaux drehe. «Belfaux ist ein Beispiel, aber Veruntreuungen kommen auch in anderen Gemeinden vor», so Ducotterd. Wenn man die in Belfaux angewandten Systeme aufliste, könnten auch andere Gemeinden erkennen, worauf es zu achten gelte. Unterstützung erhielt er von Hubert Dafflon (CVP, Grolley): «Belfaux ist zwar ein isolierter Fall, aber solche wiederholen sich.» Er sprach sich dafür aus, dass man daraus Lehren ziehen könne. Dominique Butty (CVP, Villariaz) versprach sich von einer solchen Auflistung, dass man daraus erkennt, welche Möglichkeiten zur Veruntreuung es gibt.

Staatsrat Didier Castella war kein Befürworter eines solche Instruments: Er verwies auf das eben erst in Kraft getretene Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden. Es behalte im Bereich der Kontrolle die bisherige Gesetzgebung bei und verstärke sie noch, und zwar durch ein internes Kontrollsystem und eine externe Kontrolle durch eine beauftragte Revisionsstelle. «Lassen wir zuerst das neue System sich bewähren», sagte er. Der Grosse Rat war aber anderer Ansicht und genehmigte das Postulat mit 51 gegen 46 Stimmen.

Zusätzliche Fusionshilfen auch für andere Gemeinden

Die geplante Fusion Grossfreiburgs geniesst im Gesetz über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse einen Spezialstatus und könnte auf zusätzliche finanzielle Hilfe zählen, um dem Projekt zu neuem Schwung zu verhelfen. Doch eine solche ausserordentliche Finanzspritze soll sich nicht alleine auf Grossfreiburg beschränken, machten die Grossräte Michel Chevalley (SVP, Tatroz, ehemalig) und Patrice Longchamp (CVP, Torny-le-Grand) in einem Postulat geltend. Sie berufen sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und möchten, dass diese zusätzliche Hilfe für Fusionen präzisiert wird. «Die Hilfe für Grossfreiburg ist nicht für alle Fusionen anwendbar», meinte Longchamp. «Das Ziel soll aber sein, auch die Ressourcen zu haben, wenn eine Gemeinde mit über 10’000 Einwohnern oder ein ganzer Bezirk fusionieren wollen.» 

Die Spielregeln für Grossfreiburg sind nicht tel quel für andere anwendbar, gab Julia Senti (SP, Murten) zu bedenken. «Aber es ist ein ausgewogenes Gleichgewicht gefragt.» Staatsrat Didier Castella (FDP) meinte dazu: «Man vergisst oft, dass Gleichbehandlung auch bedeutet, verschieden vorzugehen, wenn die Ausgangslage verschieden ist.» Im Falle von Grossfreiburg sei die zusätzliche Finanzhilfe gerechtfertigt. Dort bestehen mit den Mobilitätsmassnahmen, dem Pendlerfluss und den Verkehrsdrehscheiben auch spezielle Bedürfnisse. Dies solle aber nicht ausschliessen, dass auch eine andere Region einmal in eine solche Situation komme. Er unterstützte deshalb die Annahme des Postulats, was der Grosse Rat mit 89 gegen 2 Stimmen auch tat.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema