Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das Gülleverbot stinkt den Bauern

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Freiburg Vom 10. Dezember bis zum 10. Februar dürfen die Bauern «in keinem Fall» flüssigen Hofdünger ausbringen. Mit diesem Verbot will der Staatsrat Gewässerverschmutzungen vorbeugen. Die neue Regelung, die ab der Winterperiode 2012/2013 in Kraft tritt, sorgt bei den betroffenen Landwirten für Kopfschütteln. «Das Verbot orientiert sich an Terminen statt an der Natur», sagt etwa Adrian Schneider aus Misery. Zwei seiner Berufskollegen haben auf die neue Weisung bereits eine Anfrage im Grossen Rat eingegeben. Sie wollen wissen, ob Freiburg der einzige Kanton ist, der ein winterliches Gülleverbot verhängt hat.

Beim landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve versteht man die klagenden Landwirte nicht. «Nun haben die Bauern klare Richtlinien», sagt Joseph Emmenegger, Leiter der kantonalen Station für Tier- und Pflanzenbauproduktion.hs

Bericht Seite 3

Ist der Boden gefroren, kann die Gülle nicht versickern. Deshalb dürfen die Landwirte Gülle nicht jederzeit austragen.Bild Aldo Ellena

Meistgelesen

Mehr zum Thema