Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Das hätte uns allen passieren können»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Das hätte uns allen passieren können»

Freispruch nach Unfall mit tödlichem Ausgang

Ein 34-jähriger Mann ist am Strafgericht des Sensebezirks in Tafers vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Er war in einen Unfall verwickelt worden, bei dem ein 73-jähriger Fussgänger tödlich verletzt wurde.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der Unfall ereignete sich am 29. November 2002, abends gegen 18.40 Uhr, auf der Strecke Gurmels-Düdingen. Der angeschuldigte Autolenker sah, von Düdingen her kommend, kurz vor dem Beginn der Staumauer einen entgegenkommenden Personenwagen, der seine Fahrt verlangsamt hatte.

In diesem Moment bemerkte er auch, dass sich ein dunkel gekleideter Fussgänger in gebückter Haltung auf seiner Fahrbahnhälfte bewegte. Er versuchte, den Zusammenstoss zu verhindern und lenkte gegen die linke Seite, erfasste den Fussgänger aber trotzdem. Gleich darauf kam es auch zu einer seitlichen Kollision mit dem Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn.

Stark alkoholisiert

Beim Unfallopfer handelte es sich um einen 73-jährigen Mann, der auf Grund der schweren Verletzungen noch auf der Unfallstelle verschied. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass er zuvor mit dem Postauto von Düdingen gekommen und bei der Bushaltestelle direkt vor der Staumauer ausgestiegen war. Die Untersuchung ergab auch, dass er stark alkoholisiert war. Man nimmt an, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls fallen gelassene Münzen von der Fahrbahn aufheben wollte.

Die Anklage gegen den Autolenker lautete auf Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und fahrlässige Tötung. An der Gerichtsverhandlung unter dem Vorsitz von Präsident Peter Rentsch wurden drei Zeugen einvernommen.

Kaum zu verhindern

Der Angeklagte sagte aus, er sei mit normaler Geschwindigkeit und mit Abblendlicht gefahren. Er sei etwa fünf bis zehn Meter entfernt gewesen, als er gesehen habe, dass sich auf der Höhe des entgegenkommenden Fahrzeugs «etwas bewegte». Den Fussgänger habe er erst so spät gesehen, weil dieser sich im Schatten des anderen Fahrzeuges befunden habe. «Ich weiss nicht, wie ich den Unfall hätte verhindern sollen», erklärte der Autolenker.

Abweichende Zeugenaussagen

Der Unfallhergang konnte auch auf Grund der Zeugenaussagen rekonstruiert werden, obwohl es hier zu abweichenden Angaben kam. Der Fahrer des entgegenkommenden Autos, damals mit Lernfahrausweis unterwegs, und sein Vater als Beifahrer waren sich nicht einig über die Distanzen zu Opfer und Unfallwagen zum Zeitpunkt des Unfalls.

Beide konnten aber bestätigen, dass der Fussgänger mit unsicherem, schwankendem Gang auf der Fahrbahn unterwegs war, gar zu Boden fiel und sich wieder aufrappelte. Ausserdem habe sich der dunkel gekleidete Mann kurz vor dem Aufprall wieder Richtung Gegenfahrbahn gewandt, statt zum näher gelegenen Strassenrand zu gehen.

Lichtzeichen gegeben

Auf den Zeugenaufruf der Polizei hin hatte sich auch eine Autolenkerin gemeldet, die kurz vor dem Unfall die Stelle passiert hatte. Auch sie musste wegen des Fussgängers anhalten und hatte in der Folge entgegenkommenden Fahrzeugen Lichtzeichen gegeben.

Sie gab an, auf der Gegenfahrbahn ein Auto gesehen zu haben, das abgebremst oder bereits angehalten hatte. Das Vater-Sohn-Zeugenpaar konnte sich allerdings weder an ihr Fahrzeug noch an die Lichtzeichen erinnern. Möglich ist deshalb, dass es sich bei ihrer Beobachtung noch um ein weiteres Fahrzeug handelte.

Unfallfahrer war geblendet

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli, sah den Tatbestand der fahrlässigen Tötung nicht gegeben. Sie ging davon aus, dass sich das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls sehr nahe beim Auto auf der Gegenfahrbahn befand und dass dessen Scheinwerfer die Sicht des Unfallfahrers eingeschränkt hatte.

Es stellte sich auch die Frage, ob die Geschwindigkeit des Unfallautos angepasst war. Gemäss Rechtsprechung wäre bei diesen Strassenverhältnissen (Dunkelheit) maximal Tempo 45 erlaubt gewesen. «Doch auch wenn der Fahrer langsam genug gefahren wäre, hätte er das Opfer erfasst», begründete sie den Antrag auf Freispruch.

Alessia Chocomeli beantragte aber einen Schuldspruch wegen Verkehrsregelverletzung, weil der Angeklagte mit seiner Fahrweise auch das entgegenkommende Fahrzeug gefährdet hatte und verlangte eine Busse von 1000 Franken.

Doppelter Freispruch verlangt

«Das kann uns allen passieren», erklärte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Elmar Perler. Er schloss sich der rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft betreffend fahrlässiger Tötung an, verlangte aber einen Freispruch von allen Anklagepunkten.

Wenn er seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe, dann sei er auch vom Vorwurf der Verkehrsregelverletzung freizusprechen, forderte er.

Das Gericht folgte den Anträgen der Verteidigung und sprach den Angeklagten von allen Vorwürfen frei. Gerichtspräsident Rentsch sah in seiner kurzen Begründung durch unterschiedliche Zeugenaussagen gewisse Unsicherheiten im Rahmen des Beweisverfahrens. Aufgrund eingeschränkter Sicht durch Blenden, Berechnungen von Anhalteweg und Sichtweite mit Abblendlicht könne man dem Angeklagten nicht vorwerfen, er hätte den Unfall vermeiden können. Es gebe auch keinen Nachweis, dass der Angeklagte zu schnell gefahren sei, hiess es in der Begründung des Gerichtspräsidenten.

Fussgängerstreifen notwendig

Gerichtspräsident Peter Rentsch regte am Schluss der Verhandlung an, bei der Unfallstelle einen beleuchteten Fussgängerstreifen zu erstellen. Wegen der Bushaltestelle überqueren an dieser Stelle des Öfteren Fussgänger die Strasse, erklärte er.

Meistgelesen

Mehr zum Thema