FreiburgDie Zeitung La Liberté hatte im vergangenen Dezember einen Artikel publiziert zum Informatikprogramm Zephyr bei der Freiburger Kantonspolizei. Darin erzählten Polizisten, dass das Programm «so blödsinnig und schlecht angepasst sei», dass sie «kaum mehr dazu kämen, den Kriminellen das Handwerk zu legen». Der Artikel berief sich zudem unter anderem auf verschiedene Dokumente der Kantonspolizei. Nach Ansicht des Polizeikommandanten offenbarte der Artikel interne Informationen, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt waren. Er erhob darum Klage gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung. Die Liberté berief sich im Untersuchungsverfahren auf den Quellenschutz. Da die Dokumente innerhalb der Polizei überall kursierten, konnte nicht identifiziert werden, wer die Informationen an die Zeitung weiterleitete. Aus diesem Grund wurde das Verfahren nun eingestellt. rsa
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