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«Das ist ein halbes Wunder»

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Es ist Donnerstag kurz nach halb zwölf Uhr als Hans Aebischer, Präsident des Vereins Komitee Alp Spielmannda, und Walter Schwab, Vorsteher des kantonalen Amts für Wald, Wild und Fischerei, in Begleitung ihrer Anwälte gemeinsam das Amthaus in Tafers verlassen. Hinter ihnen liegt ein Morgen im Gerichtssaal mit intensiven Diskussionen. Und obwohl wohl niemand ausser Richter Peter Rentsch so richtig daran geglaubt hatte, dass sich die Parteien aussergerichtlich einigen können, ist es dennoch gelungen. Sie haben einen Vergleich geschlossen, und somit musste die Verhandlung, die gestern am Zivilgericht des Sensebezirks angesetzt gewesen wäre, erst gar nicht eröffnet werden.

Weg in schlechtem Zustand

«Wir haben die vernünftigste und beste Lösung im Interesse aller gefunden», sagte Rechtsanwalt André Clerc unmittelbar nach den Vergleichsverhandlungen. Sein Mandant Hans Aebischer hatte auf dem Rechtsweg seit Jahren für ein Notwegrecht gekämpft, um mit einem Fahrzeug auf die Alp Spielmannda gelangen zu können. Für die Alpbewirtschaftung und für Naturschutzarbeiten sei dies unentbehrlich. Von Plasselb aus führt zwar ein Weg auf die Alp, die am südwestlichen Ende des Schwybergs liegt, doch das letzte Stück, der sogenannte alte Spielmanndaweg, ist in einem schlechten Zustand. Er müsste unterhalten werden, damit ihn ein Geländewagen passieren könnte. Doch der Kanton hatte sich bisher gegen den Ausbau des Weges gewehrt. Allfällige Transportbedürfnisse der Alp Spielmannda könnten über die bestehende Erschliessung Richtung Fuchses Schwyberg abgedeckt werden, hatte Walter Schwab jeweils erklärt. Doch bei dieser Variante hätte noch ein Wegstück von circa 150 Metern über das Grundstück der Besitzerin des Fuchses Schwyberg geführt. Und diese wollte keinen neuen Fahrweg auf ihrem Land und war damit nicht einverstanden. Sie und ihr Anwalt Daniel Schneuwly nahmen gestern ebenfalls an den Vergleichsverhandlungen teil. Weil ein Neubau eines Weges wohl Opposition aus Naturschutzkreisen provoziert hätte, kam für Rechtsanwalt André Clerc diese Variante nicht in Frage, wie er erklärte. «Fuchses Schwyberg ist kein Thema mehr.»

Erdweg bleibt Erdweg

Schliesslich haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass «der bestehende Weg schonungsvoll genutzt werden darf», wie Clerc es ausdrückte. Der alte Spielmanndaweg darf unterhalten, aber nicht ausgebaut werden. Der bestehende Erdweg bleibt ein Erdweg und es darf keine Kofferung eingebaut werden. Zudem wurde dem Verein das Fahrwegrecht nur für den Zweck der Alpbewirtschaftung und für den Naturschutz gewährt. Private haben keinen Zugang.

Eine erste Einigungsverhandlung hatte bereits 2010 stattgefunden–erfolglos. Wieso hat der Kanton nun eingelenkt? «Zu einem Ausbau konnten wir nicht ja sagen. Der springende Punkt ist, dass nun kein Ausbau erfolgt, sondern der Weg unterhalten wird, ohne aber eine Kofferung zu machen», erklärt Walter Schwab.

Nicht darauf gewettet

«Das ist ein halbes Wunder», freut sich Hans Aebischer. Er sei sehr froh, dass die Streitigkeiten nun erledigt werden konnten. Darauf gewettet, dass die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung kommen würden, hätte er aber nicht, sagt der 75-Jährige, der in Alterswil wohnt. «Wenn man betrachtet, was wir schon alles durchgemacht haben.» Aebischer beruft sich auf Geschehnisse, die über 25 Jahre zurückliegen. Unter anderem auf einen Grundbucheintrag, der nicht gemacht worden war (siehe Kasten). Vor zwei Jahren dann hatte das Bezirksgericht Sense festgestellt, dass für die Alp Spielmannda Wegnot vorliegt, weil die Verbindung zu einer öffentlichen Strasse ungenügend sei. Das Wald-Amt hatte Berufung eingelegt, doch das Kantonsgericht wies diese im Sommer 2014 ab. Es hatte wie das Bezirksgericht entschieden, dass für die Nutzung der Alp Spielmannda ein Fahrweg nötig sei. Das Kantonsgericht wies den Fall in der Folge ans Bezirksgericht zurück, wo er gestern nun in einem Vergleich geklärt werden konnte. Für die Kosten der Verhandlung habe man sich mit einer «üblichen Kostenregelung» geeinigt, erklärte Rechtsanwalt André Clerc.

Rückblick

Beschwerde, weil nicht im Grundbuch

2009hatte der Verein Alp Spielmannda bei der Landwirtschaftsdirektion eine Aufsichtsbeschwerde gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Direktion eingereicht. Dieser habe entgegen den Versprechen aus dem Jahr1989das Fahrwegrecht nicht ins Grundbuch eingetragen und die Besitzer der Alp im Glauben gelassen, dies sei geschehen, sagt Vereinspräsident Hans Aebischer. Der damalige Staatsrat Pascal Corminboeuf wies die Aufsichtsbeschwerde ab. Unter anderem mit der Begründung, dem Mitarbeiter könne kein Vorwurf gemacht werden. Der Bau des Wegs sei1996öffentlich aufgelegt worden. Der Staat habe aber später auf die Arbeiten verzichtet. Einerseits angesichts der Opposition durch Pro Natura, andererseits aus Gründen der Raumplanung, des Natur- und Heimatschutzes, des Umweltschutzes sowie in Anwendung der Waldgesetzgebung.ak

Zur Alp Spielmannda

Franz Aebischer wollte sie schützen

Der 2008 verstorbene Sensler Dichter, Galerist und Querdenker Franz Aebischer, Bruder von Hans Aebischer, kaufte die Alp Spielmannda 1989 zusammen mit Gleichgesinnten. Mit der Errichtung eines Naturfriedhofs wollte er die Alp längerfristig vor Bauten schützen. Die meisten Menschen, die auf der Alp ihre ewige Ruhe finden, schliessen schon zu Lebzeiten einen Vertrag mit dem Verein ab. Auf dem Alpfriedhof werden noch heute Asche-Beisetzungen durchgeführt.ak

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