Da zahlt der Bund einem Chefbeamten das Feriengeld von 84 000 Franken aus. Der Start zur Pensionierung wird dem Beamten vergoldet. Man fragt sich: Wo ist da die Kontrolle über das Ferienguthaben geblieben? Wie viele ähnliche Fälle wurden beim Bund schon so grosszügig geregelt? Ist diese Anrechnung der Überzeit überhaupt berechtigt? Der normale Steuerzahler lässt grüssen, und dies in der Adventszeit. Die Geschenke werden ja an Weihnachten verteilt.
Peter Gauch, Schmitten