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Das Jagdgesetz ist heftig umstritten

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Am 27. September entscheidet das Volk über eine Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel. Marius Achermann (CSP) aus Marly engagiert sich im Gegnerkomitee. Er hatte während Jahren die Leitung der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz beim Kanton inne. Zu den Befürwortern gehört Anton Merkle aus Düdingen, Präsident von Jagd Schweiz. Der Dachverband der Schweizer Jäger spricht sich klar für die Gesetzesrevision aus. Im Gespräch haben die beiden Freiburger ihre Argumente für und gegen die Vorlage dargelegt.

Problematische Wölfe können bereits heute abgeschossen werden – weshalb braucht es das neue Jagdgesetz?

Anton Merkle: Das ist richtig, problematische Wölfe können abgeschossen werden. Aber mit dem neuen Jagdgesetz hätten wir die Möglichkeit, prophylaktisch einzugreifen. Denn das, was wir heute sehen mit der Zunahme der Anzahl Wölfe, mit den Rissen, die es gibt, und mit dem Schicksal der Bergbauern, verlangt, dass wir etwas machen, um den Wolf in den Griff zu bekommen – ohne dass wir ihn ausrotten wollen.

Wie viele Wölfe gibt es aktuell in der Schweiz?

Anton Merkle: Es sind ungefähr 80, aber die Zahl wird innert kürzester Zeit ansteigen. Nochmals: Wir Jäger wollen den Wolf nicht ausrotten. Er ist für uns ein sehr schönes und gutes Tier, das auch eine gewisse regulative Wirkung hat. Aber wenn er zu stark in die Artenvielfalt eingreift, also in einem Sektor beispielsweise den Hirsch oder das Reh ausrottet, dann müssen wir etwas tun können. Und wenn der Wolf den elektrischen Zaun um eine Schafherde überspringt, dann müssen wir handeln. Auch wenn er dem Menschen zu nahe kommt, muss man regulierend eingreifen können. Wir Jäger werden das nicht tun, das wird der Wildhüter sein. Ausgangspunkt für das neue Jagdgesetz war die Motion des Ständerats Stefan Engler aus dem Kanton Graubünden im Jahr 2014, der gesagt hat, dass wir etwas machen müssen, um die Zahl der Wölfe zu regulieren.

Marius Achermann, die Menschen haben Angst vor dem Wolf, wieso soll er nicht präventiv abgeschossen werden dürfen?

Marius Achermann: Grundsätzlich habe ich ein Problem mit sogenannten prophylaktischen Abschüssen. Wir geben dem Kind auch keine Ohrfeige, bevor es Unfug gemacht hat. Schauen wir doch die Zunahme der Risse an. Diese gab es, weil die Anzahl der Wölfe gestiegen ist. Wenn wir die Anzahl Risse pro Wolf anschauen, sehen wir eine Abnahme. Das zeigt, dass Massnahmen wie Herdenschutz ihre Wirkung zeigen. Es braucht deshalb gar keine zusätzlichen Massnahmen für den Wolf. Das Problem dieser Gesetzes­revision ist aber nicht nur der Wolf. Klar hat die Diskussion mit der Motion Engler begonnen. Das Problem hätte man aber auch mit einer kleinen Gesetzesänderung regeln können. Plötzlich lagen dann 23 Änderungen vor, auch solche, die niemand verlangt hatte und für die gar kein Bedarf vorhanden ist. Das öffnete die Tür für Diskussionen im Parlament, in die sich alle Interessenvertreter einmischten. Und so kamen wir zu einem Gesetz, das völlig neben den Schuhen steht. Wir haben heute ein Jagd- und Schutzgesetz. Das neue Gesetz ist ein reines Jagd- und Abschussgesetz. Wir schwächen den Artenschutz und wir stiften mehr Verwirrung. Wir müssen den Mut haben zu sagen: Retour an den Absender, macht etwas Gescheiteres.

Anton Merkle: Es kam nicht zuletzt wegen der Naturschutzorganisationen zu riesigen Diskussionen im Parlament. Nach sechs Jahren stimmte das Parlament zu – nachdem lange gestritten worden war. Es gab eine Einigungskonferenz, und 117  Nationalräte und 28 Ständeräte sagten Ja. Ich glaube nicht, dass wir von einem missratenen Gesetz sprechen können, wenn eine Zweidrittelmehrheit dafür ist.

Das neue Gesetz soll Wildtierkorridore stärken.

Marius Achermann: Das haben wir heute schon. Da verändert sich nichts. Ich arbeitete 25  Jahre lang im Naturschutz und weiss, worum es geht. Die Wildtierkorridore hat der Bund bereits 2012 festgelegt. Es würde mit dem neuen Gesetz keine Verbesserungen geben.

Wie erklären Sie sich, dass auch Jäger gegen das neue Gesetz sind?

Anton Merkle: Das sind mit rund 100 Jägern nur sehr wenige. Sämtliche 26 Kantonalverbände unterstützen das Gesetz. Noch zum Abschussgesetz: Das ist für mich ein übertriebener, wenn nicht sogar bösartiger Ausdruck für das Ganze. Es gibt jagbare Wildtierarten wie Fuchs und Reh, die wir jagen müssen, damit sie nicht überhand nehmen. Dagegen haben auch die Naturschutzorganisationen nichts. Dann gibt es geschützte Tierarten, etwa 300, die mit dem heutigen Gesetz jagbar sind, wenn der Bundesrat dies beschliesst. Das passierte zum Beispiel mit der Saatkrähe vor ein paar Jahren. Mit dem neuen Gesetz haben wir noch drei geschützte Tierarten, die potenziell jagbar sind. Das sind der Wolf, der Steinbock und der Höckerschwan. Alle anderen Arten sind geschützt.

Aber die Waldschnepfe, das Birkhuhn oder das Schneehuhn sollen weiterhin gejagt werden dürfen, obwohl diese Arten bedroht sind.

Anton Merkle: Das sind keine bedrohten Arten.

Wieso soll ein Jäger Waldschnepfen jagen dürfen?

Anton Merkle: Das ist sehr gutes Wildbret. Das ist der Grund, weshalb ich auf die Jagd gehe – und damit es weniger Wildverbiss gibt und die Wildschweine nicht zu viel Schaden anrichten bei den Bauern. Die Bestände der erwähnten Tiere werden nur bejagt, wenn die Populationen nicht gefährdet sind. Sonst gibt es keine Jagd. Der Feldhase ist nach wie vor eine jagbare Tierart, aber in Bern oder Freiburg ist zum Beispiel klar, dass der Feldhase bedroht ist und nicht gejagt werden darf. Das finde ich auch sehr gut. Ich habe im Gegensatz zu meinen Gegnern grosses Vertrauen in die Kan­tone.

Sie erachten es also als Vorteil, dass die Kantone mit dem neuen Gesetz mehr Kompetenzen erhalten?

Anton Merkle: Ja.

Marius Achermann: Das ist einer der grossen Streitpunkte. Ich erlebte in meinen 25 Jahren bei der Fachstelle Natur- und Landschaftsschutz des Kantons acht verschiedene Staatsräte. Zum Glück hatte ich keine Typen wie den Walliser Jean-René Fournier, der rechtlich belangt wurde für einen Wolfsabschuss. Er liess den Wolf ausstopfen und stellte ihn in seinem Büro auf. Wenn solche Typen über prophylaktische Abschüsse entscheiden, dann muss ich sagen: Achtung. Und wenn Bündner Regierungsmitglieder sagen: Super, wir brauchen das Gesetz, das ist der erste Schritt zu einem wolfsfreien Graubünden, dann sage ich: Nein. Denn sonst stehen Tür und Tor offen für die Willkür gewisser Leute. Wildtiere kennen keine Kantonsgrenzen. Es kann doch nicht sein, dass ein Wolf auf der einen Seite der Kantonsgrenze abgeschossen werden darf und auf der anderen nicht. Gerade beim Schutz der Tiere müssen wir die Bundesverfassung anwenden. Für den Artenschutz ist der Bund zuständig. Für die Jagd ist die Zuständigkeit der Kantone gut. Aber für geschützte Arten nicht. Und mit dem neuen Gesetz wäre es so, dass die Kantone den Bund zwar anhören, sich aber über die Meinung des Bundes hinwegsetzen können.

Die Kantone müssen den geplanten Abschuss dem Bund melden, aber wenn dieser dagegen ist, können die Kantone diese Wildtiere trotzdem zum Abschuss freigeben?

Marius Achermann: Genau.

Anton Merkle: Es ist eine Anmassung, zu sagen, dass die Kantone nicht zuständig sein können. Im Moment sind die Wildbestände in den Kantonen ja bestens «zwäg». Es gibt sogar zu viel Wild. Es geht allen gut.

Dann wäre es ja gut, wenn der Wolf das Wild reisst?

Anton Merkle: Ja, wir sind auch der Meinung, dass der Wolf regulierend eingreifen soll. Aber das ist nicht das, was wir sagen wollen. Wir wollen eingreifen, wenn er die Artenvielfalt zu stark reguliert. Und ich will nochmals auf die Kantone zurückkommen: Die Kantone haben nicht einfach freien Abschuss. Sie müssen nachweisen, dass es eine Gefahr gibt, und sie müssen das dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) melden. Und dieses kann, das ist richtig, eine Meinung abgeben. Aber wenn das Bafu sagt, dieser Wolf wird nicht geschossen, wird kein Staatsrat sagen, wir schiessen den Wolf ab. Das kann er sich nicht leisten. Und es gibt ja noch das Verbandsbeschwerderecht, Umweltschutzorganisationen können vor Gericht gehen. Ich habe nicht das Gefühl, dass die Regierung Graubündens ein wolffreies Bündnerland will.

Marius Achermann: Beim Verbandsbeschwerderecht ist die Frage, ob eine Beschwerde aufschiebende Wirkung hat oder nicht. Wenn das Recht dem Kanton die Möglichkeit gibt, einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen, ist die Sache schon erledigt, wer auch immer dann recht erhält. Das ist Augenwischerei. Fournier wurde verurteilt, aber der Wolf war schon tot – und ausgestopft.

Anton Merkle: Das war vor 14  Jahren. Wenn Graubünden sagt, dass in der Surselva bei einem Wolfsrudel eingegriffen werden muss, dann darf nichts passieren, bevor das Bafu seine Meinung gesagt hat. Nehmen wir an, das Bafu sagt Ja, und ein Verband ergreift das Beschwerderecht, dann ist es vielleicht tatsächlich zu spät. Aber wenn das Bafu Nein sagt und das Verbandsbeschwerderecht wird ergriffen, dann wird der Staatsrat schwerstens gebüsst, wenn nicht ins Gefängnis gesperrt. Die Gesetzgebung ist klar.

Gibt es Punkte im neuen Gesetz, die Sie lieber anders geregelt hätten?

Anton Merkle: Nein. Es ist ganz klar: Die jagbaren Tierarten bleiben jagbar, da haben wir gar keine Differenz. Von den geschützten Tierarten bleiben nur noch drei, die potenziell jagbar sein werden. Ich betrachte das jetzige Jagdgesetz als Abschussgesetz. Im Moment gibt es 15 Arten von Wildenten, die wir schiessen dürfen. Davon bleiben mit dem neuen Gesetz nur noch drei.

Marius Achermann: Aber diese drei, das sind 98 Prozent der Tiere, die geschossen werden. Die restlichen zwei Prozent, das sind sowieso marginale Arten. Klar kann man dies vorbringen, aber das sind nur sehr wenige Tiere. Es heisst auch, gewisse Arten würden besser geschützt, weil die Schonzeit verlängert werde. Aber die Schonzeit wurde genau in dem Monat verlängert, in dem nur gerade vier Prozent der Waldschnepfen abgeschossen werden. Wenn wir die Art wirklich besser schützen wollten, hätten wir die Schonzeit ganz anders angelegt. Das sind so Sachen, die im Lauf der Debatte im Parlament Einzug hielten, weil so viele Leute ihren Senf dazu gegeben haben. Wie das Sprichwort sagt: Zu viele Köche verderben den Brei. Der Brei hat sechs Jahre lang geköchelt, so viele Köche haben dran rumgemacht, dass eine ungeniessbare Sauce entstanden ist. Da müssen wir Nein sagen, das essen wir jetzt nicht.

Gibt es denn auch Punkte, die Sie am neuen Gesetz positiv finden?

Marius Achermann: Nein. Zurück zum Absender, macht etwas Gescheiteres daraus. Es diskutiert niemand darüber, dass wir Tiere, die wirklich Probleme machen und bereits Schaden angerichtet haben, abschiessen. Aber nicht prophylaktisch. Sonst müssten wir jeden Autofahrer ins Gefängnis schicken wegen übersetzter Geschwindigkeit. Und es würde 26 verschiedene Interpretationen davon geben, was ein Problemwolf ist. Ein Schweizer Tierschutz, der diesen Namen verdient, kann sich das nicht leisten.

Der Bundesrat soll mit dem neuen Gesetz die Liste der regulierbaren Arten in eigener Kompetenz erweitern können. Das würde also auf Bundesebene passieren.

Marius Achermann: Das ist auch so etwas. Als es mit der Wolfsdiskussion begann, kamen die Bauernverbände mit dem Biber. Aus rein taktischen Überlegungen nahm das Parlament den Biber aber wieder raus, weil Biber Sympathieträger sind. Mit dem neuen Gesetz kann der Bundesrat den Biber jedoch sofort wieder auf die Liste der regulierbaren Arten setzen.

Wird der Druck auf den Bundesrat so gross, dass er bei Annahme des Gesetzes den Biber bald auf die Liste der regulierbaren geschützten Arten setzt?

Anton Merkle: Nein, von uns Jägern gibt es sicher keinen Druck.

Marius Achermann: Das glaube ich auch nicht. Der kommt von anderer Seite, von den Bauern.

Anton Merkle: Schauen Sie mal die Schäden in Yverdon an. In Yverdon gibt es praktisch kein Flüsschen mehr, das nicht vom Biber gestaut ist. Die linken Parteien sind einfach gegen das Gesetz. Und Marius Achermann sagt, er könne dem neuen Gesetz gar nichts Gutes abgewinnen. Aber meiner Ansicht nach bringt das viel mehr Schutz und Sicherheit für die Wildtiere und die Nutztiere. Es gibt einiges Gutes. Auch das mit dem Herdenschutz: Mit dem neuen Gesetz gibt es ohne Herdenschutz keine Abfindungen mehr.

Die Landwirte werden in die Pflicht genommen?

Marius Achermann: Das Problem ist doch: Wenn ein Bergbauer die Wahl hat, Herdenschutzhunde anzuschaffen oder zum Regierungsrat zu rennen und zu sagen: Hey, ich habe ein Problem, was macht der Bergbauer dann wohl? Und der Regierungsrat sagt: Okay, den Wolf lassen wir abschiessen. Dann gibt es keine Herdenschutzmassnahmen mehr, weil es gar nicht mehr nötig ist. Der Wolf darf ja prophylaktisch abgeschossen werden.

Anton Merkle: So ist das ganz sicher nicht. Bergbauern haben ein unverschämt hartes Leben. Sie verdienen praktisch nichts. Zu der Arbeit kommt jetzt noch das Herdenschutzgesetz. Ein Herdenschutzhund ist teuer und potenziell auch gefährlich für Touristen und Leute rundhe­rum. Also ich glaube nicht, dass der Bauer dann einfach zum Staatsrat geht. Wir haben sehr differenzierte Leute in den Kantonsregierungen, und da wird schon geschaut, ob der Wolf wirklich abgeschossen werden muss oder nicht. Mit dem neuen Jagdgesetz haben wir einen wunderbaren Kompromiss gefunden.

Es gibt ja auch Grüne, die das neue Gesetz unterstützen, wie können Sie sich das erklären?

Marius Achermann: Ich kann mir das nur so erklären, dass sie zu wenig hinter die Kulissen sehen und das Gesetz zu wenig studiert haben. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat da auf die Tränendrüse gedrückt, als sie sagte: «Wer schon mal gesehen hat, wie ein Wolf ein Schaf gerissen hat …» Aber das ist die Natur.

Anton Merkle: Was mich aufregt, ist das: Es ist der arme Wolf, aber die Schafe, die gerissen sind und noch leben, sind euch egal.

Wenn Sie ein Tier jagen, kann es ja auch noch einen Moment leben.

Anton Merkle: Bei einem guten Schuss ist es tot. Und mit dem neuen Gesetz ist die Nachsuche obligatorisch.

Marius Achermann: Aber das machen die Jäger schon lange. Ein korrekter Jäger macht das.

Anton Merkle: Aber jetzt ist es Gesetz. Wieso muss es Gesetz sein? Jetzt sind bis zu 30 000 Franken Busse möglich. Das ­finde ich gut. Auch dass der Treffsicherheitsnachweis drin ist. Das ist eine Verschärfung für uns Jäger. Für uns Jäger ist das Gesetz eigentlich nur Verschärfung. Aber wir Jäger wollen eben, dass der Artenschutz und der Nutztierschutz verbessert werden. Wir wollen den Wolf, den Biber und den Luchs nicht ausrotten.

Marius Achermann: Ich bin absolut einverstanden, dass wir den Wolf dort regulieren, wo es notwendig ist. Aber dort, wo er keinen Schaden angerichtet hat, ist es nicht notwendig.

Anton Merkle: Es wird kein Wolf geschossen, der irgendwo sein Leben lebt und sich normal verhält.

Ihre drei wichtigsten Argumente gegen das Gesetz?

Marius Achermann: Erstens sind wir gegen prophylaktische Abschüsse. Zweitens sind wir dagegen, dass die Kantone entscheiden, das ist eine Aufgabe, die der Bund wahrnehmen muss. Und drittens bringt das Gesetz weder dem Artenschutz noch dem Jagdbetrieb etwas. Deshalb bin ich erstaunt darüber, dass sich die Jäger haben einspannen lassen für diese ­Sache.

Herr Merkle, Ihre drei wichtigsten Argumente?

Anton Merkle: Erstens bringt das revidierte Gesetz mehr Schutz und Sicherheit für Wildtiere und Nutztiere, es bringt der Artenvielfalt und dem Menschen sowie der Landschaft etwas. Zweitens ist das Gesetz gut durchdacht und wird vom Bundesrat, von SVP, CVP, FDP und EVP unterstützt. Und drittens stehen wir Jäger voll hinter dem Gesetz. Das ist klar ein gutes Gesetz.

Abstimmung Jagdgesetz

«Es würde 26 verschiedene Interpretationen geben, was ein Problemwolf ist. Ein Schweizer Tierschutz, der diesen Namen verdient, kann sich das nicht leisten.»

Marius Achermann

Mitglied Freiburger Komitee des Vereins Jagdgesetz Nein

«Es ist eine Anmassung zu sagen, dass die Kantone nicht zuständig sein können.»

Anton Merkle

Präsident Jagd Schweiz

Zahlen und Fakten

Revision des Gesetzes von 1986

Das heutige Gesetz stammt von 1986. Bundesrat und Parlament empfehlen das revidierte Jagdgesetz zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 117 Mitglieder dafür aus, 71 dagegen. Im Ständerat wurde die Gesetzesänderung mit 28 zu 16 Stimmen gutgeheissen. Den Anstoss für die Gesetzesrevision gab die Motion «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» des CVP-Ständerats Stefan Engler aus dem Kanton Graubünden. Die Motion verlangte eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel.

2015 nahm das Parlament die Motion an. Der Bundesrat verabschiedete die entsprechende Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes an das Parlament 2017. Regulierende Eingriffe sind demnach nicht nur für Bestände des Wolfs vorgesehen, sondern auch für andere konfliktträchtige geschützte Arten – sofern trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen. Laut ersten Umfragen ist eine knappe Mehrheit für das neue Gesetz, doch viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zeigen sich noch unentschlossen.

emu

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