freiburg Die Freiburger Gerichtsgesetzgebung ist bereit, um Anfang 2011 gleichzeitig mit den drei neuen eidgenössischen Prozessordnungen in Kraft zu treten. Der Grosse Rat hat das neue Justizgesetz am Montagabend in der Schlussabstimmung mit 76:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.
Noch einmal hat Staatsrat Erwin Jutzet versucht, das Kantonsparlament von der Nützlichkeit der Einführung eines Familiengerichts zu überzeugen. Doch es gelang nicht. Auch andere inhaltliche Neuerungen hatten einen schweren Stand. wb
Bericht und Kommentar Seite 2