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Das Justizgesetz ist unter Dach und Fach

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Der Grosse Rat hat das neue kantonale Justizgesetz ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen gutgeheissen. Damit kann der Kanton Freiburg die drei neuen eidgenössischen Prozessordnungen am 1. Januar 2011 fristgerecht umsetzen.

Autor: walter buchs

An einer Zusatzsitzung vom Montagabend hat der Grosse Rat das neue Justizgesetz in 2. und 3. Lesung beraten und dann in der Schlussabstimmung angenommen. Dieses wird nun am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Um die nötigen personellen Entscheid rechtzeitig treffen zu können, wird der Staatsrat voraussichtlich gewisse Artikel schon vorher in Kraft setzen.

Letzter Versuch für das Familiengericht

Nachdem der Vorschlag, ein Familiengricht auf der Ebene der Bezirksgerichte einzuführen, auf Vorschlag der Justizkommission bereits am 20. Mai aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden war, setzte sich Staatsrat Erwin Jutzet in der 2. Lesung erneut für die Neuerung ein, die eine Schweizer Premiere gewesen wäre. Er erinnerte nochmals daran, dass dieses Spezialgericht im Regierungsprogramm vorgesehen ist und das Ziel die Vereinfachung der Abläufe zum Wohle der Kinder sei. Doch der Rat bestätigte seinen Entscheid aus der 1. Lesung nochmals mit einer Zweidrittelmehrheit.

Entgegen dem Antrag des Staatsrates hat der Grosse Rat ebenfalls seinen Entscheid aus der 1. Lesung bestätigt, die Beisitzer beim Steuergerichts- und Sozialversicherungsgerichtshof des Kantonsgerichts zu streichen. Jutizdirektor Jutzet stellte fest, dass sich das System seit seiner Einführung vor bald 20 Jahren bewährt hat. Bei einer Streichung der Beisitzer sei absehbar, dass schon bald Anträge gestellt werden, die Zahl der Richter zu erhöhen.

In der 1. Lesung wurde ein Antrag von Bernadette Hänni (SP, Murten) knapp angenommen. Danach hätten bei einem Rekurs gegen einen Entscheid eines Bezirksgerichts schriftliche Eingaben und mündliche Parteivorträge «in einer der beiden Amtssprachen des Kantons» erfolgen können, unabhängig davon, welches Bezirksgericht den erstinstanzlichen Entscheid gefällt hat. Die Juristin Hänni bezog sich dabei auf die Kantonsverfassung und einen Entscheid des Bundesgerichts.

Die Justizkommission beantragte, auf diesen Entscheid wieder zurückzukommen, weil er zu weit gehe, wie Präsident Theo Studer argumentierte. Der Rat folgte in 2. Lesung seiner Kommission, was er entgegen dem Antrag von Staatsrat Jutzet auch in der 3. Lesung bestätigte.

Bedeutsame Änderungen

Das neue Freiburger Justizgesetz enthält in erster Linie die Anwendungsbestimmungen der eidgenössischen Zivil-, Straf- und Jugendstrafprozessordnung. Als wichtigste Neuerungen sind der Wechsel zum Staatsanwaltschaftsmodell (Abschaffung des Untersuchungsrichteramts), die Einführung eines Zwangsmassnahmegerichts (Abschaffung des Haftrichters) sowie die Einführung des Anwalts der ersten Stunde zu nennen. Als bedeutsame Vereinfachung ist zudem zu erwähnen, dass sich alle kantonalen Bestimmungen über die Gerichtsorganisation nun in einem einzigen Gesetz befinden.

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