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Das Kantonsgericht rügt den Kanton im Briegli-Streit

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Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap bekommt vom Freiburger Kantonsgericht auf ganzer Linie Recht. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) muss erneut prüfen, ob Rollstuhlfahrer die neu gebaute Bushaltestelle Briegli in Düdingen autonom nutzen können.

Inclusion Handicap bewertet die heute 16 Zentimeter hohe Kante der Haltestelle als zu niedrig und verlangt eine Höhe von 22 Zentimetern. Bei der tieferen Kantenhöhe müsse sich der Bus so stark neigen, dass es für Rollstuhlfahrer schwierig sei, hineinzugelangen. Das sei ein Verstoss gegen das Behindertengleichstellungsgesetz.

«Unrichtig und unvollständig»

In seinem 18-seitigen Urteil hält das Kantonsgericht fest, dass die RUBD als Vorinstanz den «Sachverhalt in mehrfacher Hinsicht unrichtig beziehungsweise unvollständig festgestellt hat». Weiter sprechen die Richter von ungenügenden Abklärungen.

Eine Kantenhöhe von 22 Zentimetern habe sich als schweizweiter Standard durchgesetzt. Das Argument des Tiefbauamtes und der TPF, solche Kanten könnten bei Bussen Schäden an der Karosserie und den Pneus verursachen, lassen die Kantonsrichter nicht gelten. Die vorgebrachten Bedenken seien zu undifferenziert. Weil die An- und Wegfahrstrasse der Haltestelle Briegli nahezu gerade sei, sollten die Busse nicht gegen die Kante stossen.

Dass eine Koexistenz verschiedener Haltestellenhöhen problematisch sei, sei nicht nachvollziehbar. Eine solche Situation würde eine Vielzahl der Kantone kennen. Auch den angeblichen Problemen mit der Türöffnung bei einer 22-Zentimeter-Kante schenken die Richter keinen Glauben und verweisen auf die richtige Einstellung der Busse und die Wahl eines passenden Randsteins.

Ein Vergleich fehlt

Die RUBD hatte in ihrem Entscheid eine Anpassung der Strassenneigung angeordnet, damit sich der Bus an der Haltestelle Briegli weniger stark neigen muss. Ob dadurch die maximale Busneigung von acht Prozent eingehalten werden könnte, sei unklar, so das Kantonsgericht.

Weiter seien die Messungen im Bus, auf welche sich die RUBD stützt, nicht überzeugend. Es habe nur zwei Messungen pro Fahrtrichtung mit einer einzigen Person gegeben. Zudem sei das Protokoll dieser Messungen nicht gänzlich schlüssig. Ein Vergleich mit einer Kantenhöhe von 22 Zentimetern fehle. Doch hätte sich eine solche Messung aufgrund des Streitgegenstandes aufgedrängt.

Signalwirkung im Kanton

In einer Medienmitteilung zeigt sich Inclusion Handicap «hoch erfreut» über das Urteil. «Es hat Signalwirkung für den barrierefreien ÖV im ganzen Kanton Freiburg und darüber hinaus für die ganze Schweiz.»

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