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Das Kleingewerbe kann personell nicht mithalten

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Das Kleingewerbe kann personell nicht mithalten

Das Handelsgesetz wirkt sich negativ auf den Dorfladen aus

Eigentlich ist es ja nicht logisch, dass sich das Kleingewerbe gegen das neue Handelsgesetz und somit gegen verlängerte Ladenöffnungszeiten wehrt, aber längerfristig wird sich diese Gesetzesrevision gegen den Dorfladen auswirken.

Von Hugo Widmer

Von der Möglichkeit, das Geschäft an Wochentagen erst um 21 Uhr, am Sonntag um 19 Uhr zu schliessen, werden vor allem die Tankstellen-Shops und die Läden in den Zentren profitieren können, nicht aber der Dorfladen.

Keine Kundschaft am Abend

Das Kleingewerbe auf dem Lande kann es sich schlichtweg nicht leisten, zusätzliches Verkaufspersonal für den Abend und Sonntag zu engagieren. Und solches ist nötig, wenn das Geschäft täglich 15 Stunden und auch am Sonntag offen bleiben soll. Hätte ich auf dem Lande am Abend und am Sonntag auch eine rege Kundschaft, so wäre ich der erste, der für verlängerte Öffnungszeiten wäre. Aber das trifft nicht zu.

Gewiss hat sich das Verhalten der Konsumenten geändert. Auch in meiner Bäckerei in St. Antoni kann ich vermehrt Leute begrüssen, die nach Feierabend einkaufen wollen. Nach Feierabend bedeutet aber nach 16 resp. 17 Uhr. So reicht es, dass mein Geschäft bis 18.30 Uhr geöffnet bleibt.

Ich habe mich dem veränderten Konsumverhalten schon angepasst und backe auch am Nachmittag Brot, damit die Kundschaft, die nach Feierabend einkauft, frische Ware erhält. Aber es nützt mir nichts, mein Geschäft bis 21 Uhr geöffnet zu halten, wenn niemand erscheint.

Als Selbstständigerwerbender arbeite ich schon heute 60 bis 70 Stunden pro Woche. Ich suche nicht noch mehr Arbeit. Die Belastbarkeit der Gewerbler hat ihre Grenzen. Ich bin auf die tatkräftige Mithilfe meiner Ehefrau angewiesen. Auch wir haben Anspruch auf eine gewisse Ruhezeit.

Dabei geht es ebenfalls um die Nachfolgeregelung. Es wird immer schwieriger, einen Nachfolger für einen Dorfladen zu finden, wenn die Arbeitszeit immer länger wird. Als Vorstandsmitglied der Berufsverbände kämpfe ich für den Abbau der Nachtarbeitszeit der Bäcker. Da können wir gewisse Fortschritte erzielen.

Es wäre doch paradox, wenn auf der andern Seite die Arbeitszeit der Bäcker aufgrund der Ladenöffnungszeiten wieder verlängert und in den Abend und Sonntag hinein verlagert würde.

Die Befürworter behaupten, dass das revidierte Handelsgesetz auch eine Chance für das Kleingewerbe darstellt, indem die Bäcker, Konditoren, Metzger usw. z.B. die Tankstellen-Shops beliefern. Sicher gibt es Shops, die beim einheimischen Gewerbe einkaufen, aber viele gehören den Erdölgesellschaften wie Shell und BP. Und diese importieren oft 70 bis 80 Prozent der Lebensmittel ihrer Shops aus Polen, in tiefgekühlter Form. Den Shopbetreibern werden gar die Öfen offeriert, damit sie das Brot aufwärmen und es als Frischware verkaufen können. Klar könnte ich mein Brot auch bloss aufwärmen, aber das geht gegen meine Überzeugung, mein Berufsethos und meine Qualitätsansprüche. Es kann auch vorkommen, dass ich Brot aufwärmen muss, aber dann geht es zum halben Preis über den Ladentisch.
Wenn ich ein vehementer Gegner des revidierten Handelsgesetzes bin, so vor allem auch deshalb, weil ich überzeugt bin, dass es den Grossverteilern auf irgendeine Weise gelingen wird, innerhalb ihrer Verkaufsfläche 100 m2 auszuscheiden und diese als «Geschäft für den dringenden Bedarf» zu bezeichnen.

Die Leute werden deshalb nicht bloss einmal pro Woche Abendkäufe tätigen können wie bisher, sondern an allen Wochentagen. Die Grossverteiler werden so einen noch grösseren Teil des Kuchens abschneiden können, das dem Dorfladen entgeht. Deshalb ist es nicht falsch zu behaupten, dass das neue Handelsgesetz das Dorflädeli-Sterben fördert.

Der Autor Hugo Widmer führt in St. Antoni ein Bäckerei-Restaurant. Er ist Präsident der Sensler Bäcker und gehört dem Kantonal- und dem Zentralvorstand der Bäckermeister an. Er ist auch Vizepräsident der Sensler Wirte und Prüfungsexperte der Bäcker-Lehrlinge.

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