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Das Labor der Betreuungs-Finanzierung

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Eine Familie mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von monatlich 10 000 Franken bezahlt im Kanton Freiburg im besten Fall 56 Franken pro Tag für einen Krippenplatz. Es kann aber auch sein, dass sie dafür 105.50 Franken ausgeben muss. Das hat eine Berechnung des Freiburger Krippenverbandes FKV aus dem Jahr 2012 ergeben. Der Grund für diese Unterschiede seien die Gemeindesubventionen, die von Gemeinde zu Gemeinde variierten, erklärt Annette Wicht, Generalsekretärin des FKV. Denn das neue Gesetz über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen hält zwar fest, dass die Gemeinden Betreuungseinrichtungen gemäss ausgewiesenem Bedarf subventionieren müssen, es definiert aber keinen Kostenanteil, für den die Gemeinden aufkommen müssen. Das Gesetz hält lediglich fest, dass die Finanzhilfe der Gemeinden nach Einkommen abgestufte und finanziell tragbare Tarife ermöglichen muss. Je höher eine Subvention ausfällt, desto niedriger ist der Elterntarif.

Im Gesetz so vorgesehen

«Wir wünschen uns Gleichbehandlung. Eine Familie in Murten, Bulle oder Düdingen sollte für die Kinderbetreuung gleich viel bezahlen wie eine Familie in Freiburg oder Romont», sagt Annette Wicht. Der Krippenverband setzt dabei seine Hoffnungen auf eine Referenztabelle zu den Kita-Tarifen, die zurzeit bei der Direktion für Gesundheit und Soziales in Ausarbeitung ist. Die Direktion soll dabei den Begriff der finanziellen Tragbarkeit des Tarifs mit einem Bezugssystem definieren. So steht es auch im Artikel 12 des entsprechenden Gesetzes.

Die Ungleichbehandlung der Eltern sei tatsächlich ein Problem, das auch dem Kanton bewusst sei und das dieser schon oft ausgiebig diskutiert habe, sagt Alexandre Grandjean, juristischer Berater bei der Sozialdirektion. Doch so einfach sei die Sache nicht. Ein Patentrezept sei noch nirgends gefunden worden. «Die ganze Schweiz ist diesbezüglich ein Labor», sagt Grandjean.

Bei der Ausarbeitung des Gesetzes sei lange darüber diskutiert worden, ob der Subventionsbetrag der Gemeinden festgelegt werden solle, so wie es der Krippenverband gefordert habe. Weil die Gemeindeautonomie gewahrt werden solle, habe sich der Kanton dagegen entschieden. «Für uns ist es wichtig, dass sich die Gemeinden engagieren. Ob sie dabei den Schwerpunkt auf die Anzahl subventionierter Plätze oder auf die Höhe der Subventionen pro Platz legen, soll ihnen überlassen bleiben», sagt Grandjean. Dies auch deshalb, weil der Bedarf an Betreuungsplätzen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sei. «Deshalb wird auch von jeder Gemeinde eine Bedürfnisabklärung verlangt.»

Auslastung muss hoch sein

Zudem hänge die Höhe der Gemeindesubventionen auch von der Kostenstruktur einer Kita ab. Sei die Kostenstruktur günstig–besteht zum Beispiel eine maximale Kinderanzahl pro gesetzlich vorgeschriebenen Betreuer–, müsse die Gemeinde weniger Unterstützung leisten als bei Kitas mit einer ungünstigen Struktur. Deshalb sage die Tatsache, dass eine Kita bei den Tarifen der Norm entspreche, nichts über die Höhe der Gemeindesubventionen aus. «Die Planung ist eines der wesentlichen Instrumente des neuen Gesetzes. Sind die bewilligten Kita-Plätze nicht besetzt, kommt es zur Kostenexplosion. Fixkosten richten sich nämlich meist nach der Anzahl bewilligter Plätze. Je besser diese ausgelastet sind, desto günstiger wird jede einzelne Betreuungsstunde», sagt der juristische Berater. 80 Prozent der Kosten eines Betriebs seien in der Regel Lohnkosten–dies, obwohl die Lohnkosten eher tief angesetzt seien, betont Annette Wicht vom FKV.

20 Prozent machen Räumlichkeiten und Administration aus. Und auch dort gibt es wieder Unterschiede. Einige Gemeinden stellen die Räume den Institutionen zur Verfügung, anderswo ist dies nicht möglich oder nicht im Sinne der Gemeinde. «Stellt eine Gemeinde die Räume zur Verfügung, ist das auch eine Form der Unterstützung. Deshalb ist es heikel, die Gemeindesubventionen miteinander zu vergleichen, und wir möchten auf keinen Fall eine Gemeinde an den Pranger stellen», betont Alexandre Grandjean.

Keinen Mittelwert fixieren

Trotzdem unternehme der Kanton mit der Einführung einer Referenztabelle nun einen Schritt in Richtung Standardisierung der Kosten. «Es ist ein Versuch», sagt Grandjean und betont, dass die Tabelle nicht bindend sein werde. Für die Kita-Tarife einen Mittelwert gesetzlich festzuhalten, komme nicht infrage. Denn dies könnte bewirken, dass Familien, die bisher sehr günstig weggekommen sind, mehr bezahlen müssten. Der Kanton verfügt zudem über ein Instrument, um bei starken Abweichungen der Tarife einzugreifen: Die kantonalen Subventionen werden nämlich nur ausbezahlt, wenn die Betreuungskosten für die Eltern «finanziell tragbar» sind. «Es ist wichtig, dass die Kita-Plätze für alle erschwinglich sind», sagt Grandjean.

Bezahlbar für Mittelstand

Diesen Wunsch haben auch der Krippenverband und die Kita-Institutionen, wie zum Beispiel der Verein Tagesstrukturen Schmitten, dessen Kita von 53 Kindern besucht wird. «Bei uns läuft die Zusammenarbeit mit der Gemeinde gut», sagt Vereinspräsidentin Regula Brügger Häring. Gegen eine Referenztabelle vonseiten des Kantons habe sie grundsätzlich nichts einzuwenden. «So hat man eine Orientierungshilfe.» Sie hoffe aber, dass bei der Tarifempfehlung der Vollkostentarif nicht bei einem zu tiefen Jahreslohn angesetzt werde und der Mittelstand abspringen müsste. «Es darf nicht so weit kommen, dass es für Familien aus dem Mittelstand nicht mehr bezahlbar ist, ihr Kind in der Kita betreuen zu lassen», sagt Regula Brügger.

Zahlen und Fakten

Zurzeit 1380 Plätze in insgesamt 51 Kindertagesstätten

Das Gesetz über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Es setzt finanzielle Anreize, indem es die Finanzierung für den Betrieb der Betreuungsplätze diversifiziert. DieKostenwerden verteilt auf dieEltern, denStaat(mit zehn Prozent), dieGemeindenund dieArbeitgeber(mit 0,4 Promille der für Familienzulagen verbindlichen Lohnsummen). Der Kanton schuf zudem zwei Förderungsfonds: 1,4 Millionen oder durchschnittlich 5000 Franken für jeden Vollzeit-Krippenplatz und eine Million oder im Schnitt 3000 Franken für jeden Vollzeitplatz in ausserschulischer Betreuung. Die Fonds laufen 2014 aus. 2013 zog Staatsrätin Anne-Claude Demierre eine positive Zwischenbilanz, obwohl damals mit 1328 Kita-Plätzen in 48 Krippen nicht alle Wartelisten abgebaut waren. Auch heute gibt es Wartelisten, obwohl die Anzahl Plätze weiter gestiegen ist. Zurzeit gebe es im Kanton1380 Plätze in 51 Kitas, sagt Alexandre Grandjean, juristischer Berater bei der Sozialdirektion. «Wir haben einen grossen Schritt vorwärts gemacht, liegen aber trotzdem leicht unter der vor drei Jahren gestelltenZielvorgabe von 1512 Plätzenbis Dezember 2014.» Laut dieser müsste die Zahl der Kita-Plätze um 50 bis 60 höher liegen. «Da aber konkrete Projekte für rund130 zusätzliche Plätzevorliegen, ist es trotzdem denkbar, dass wir unser Ziel erreichen.» Vor drei Jahren seien zudem die Auswirkungen des zweiten Kindergartenjahres noch nicht klar gewesen.ak

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