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Das Lobbying des Kantons wegen Kontrollgebühren hat sich gelohnt

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Der Kanton Freiburg kann weiterhin fürFleischkontrollen Gebühren erheben. Dies, nachdem der Nationalrat im Rahmen der Debatte um ein neues Lebensmittelgesetz am Mittwoch diese Regelung beibehalten hatte (FN von gestern). Die Kommissionsmehrheit hatte zuvor den Antrag gestellt, diese Gebühren zu streichen. Dies mit der Begründung, dass die Schlachtbetriebe gegenüber der restlichen Nahrungsmittelindustrie nicht benachteiligt werden sollen.

Eine der Gründe für das unerwartete Resultat war die Intervention der Freiburger Regierung von letzter Woche. Sie hatte in einem Brief an die Nationalratskommission (die FN berichteten) auf die Verluste hingewiesen, welche die Streichung der Gebühren für Freiburg und andere Kantone verursacht hätten.

3,2 Millionen Franken wären dem Kanton Freiburg Jahr für Jahr entgangen. Er hat ei-ne starke Fleischverarbeitungs-Industrie und entsprechend hohe Kosten für die Überprüfung der Bestimmungen. «Diesen Betrag selber zu bezahlen, war für uns nicht akzeptabel», sagt die für die Lebensmittelsicherheit zuständige Staatsrätin Marie Garnier auf Anfrage. Er wird von den Schlachtbetrieben entrichtet. Gegen 40 Spezialisten werden zurzeit damit entlöhnt. Und Freiburg zahle heute schon drauf, betonte der Staatsrat in seinem Brief. Garnier ergänzt: «Unsere Aufgabe ist es, die Qualität dieser Produkte zu garantieren.»

Zuerst sah es so aus, als würde die bürgerliche Kommissionsmehrheit sich auch im Nationalrat durchsetzen. Die Freiburger Delegation stellte sich geschlossen–mit einer Enthaltung (Jacques Bourgeois, FDP)–hinter den Staatsrat. Und die anderen angefragten Kantone leisteten Schützenhilfe. So änderten die Parlamentarier, die sich in der Kommission laut Sitzungsprotokoll über die direkten Folgen der Streichung der entsprechenden Punkte im Artikel 59 gar nicht bewusst gewesen waren, ihre Meinung.

Die Kommission wurde im Verhältnis eins zu zwei überstimmt. Damit können die staatlichen Lebensmittelkontrolleure ihre Arbeit weiterhin entschädigen lassen.  

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