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Das Los bestimmt weiterhin die Gamsjagd

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Weil es im Kanton Freiburg immer weniger Gämsen gibt, hat das Amt für Wald und Natur 2017 ein neues System für die Regulierung dieses Tierbestands eingeführt: Die Jagdpatente für den Abschuss einer Gämse werden jeweils Anfang Juli ausgelost. Auf diese Weise werden nur zwischen 15 und 20 Prozent des auf dem freiburgischen Kantonsgebiet lebenden Gämsenbestands geschossen, und zwar je ein Drittel Jungtiere, weibliche Tiere und männliche Tiere. Auf diese Weise wird die Population stabilisiert.

Ist Auslosung überflüssig?

Die immer noch geltende Regelung hat Grossrat Benoît Glasson (FDP, Sorens) zu einem parlamentarischen Vorstoss veranlasst. Er wollte vom Staatsrat wissen, warum dieser immer noch an der Auslosung der Patente festhält, wenn sich doch weniger Jäger für die Gamsjagd eintragen, als Tiere zum Abschuss freigegeben sind.

Er bezieht sich dabei auf die Ende 2019 von Wildhütern und Fischereiaufsehern durchgeführte Zählung, wonach es im Kanton Freiburg 2191 Gämsen gibt. 257 Personen haben sich für die Gamsjagd eingetragen, 188 wurden berücksichtigt. Sie erlegten 188 Tiere, davon 153 ausserhalb des Wildschutzgebiets. Grossrat Glasson macht die Rechnung: 188 Gämsen entsprächen 8,6 Prozent der 2191 gezählten Tiere, während 257 angemeldete Jäger 11,7 Prozent der Anzahl Tiere entsprächen.

Der Staatsrat widerspricht in seiner Antwort dieser Rechnung, weil Grossrat Glasson von einer falschen Grundlage ausgegangen sei. Die Gamsjagd ist im Kanton Freiburg nur in bestimmten Gebieten möglich, nämlich im Gebirge. Dazu gehören aber auch zwei eidgenössische Jagdbanngebiete, in denen keinerlei Jagd erlaubt ist. Bei der angegebenen Zahl von 2191 Tieren, die die Wildhut erfasst hat, sind alle Gämsen gezählt – auch jene in den Banngebieten. Der Abschussplan berücksichtigt aber nur jene Tiere, die auch geschossen werden dürfen. Das sind gemäss Antwort des Staatsrats 1227 Tiere. Der Plan, der den Abschuss von 188 Tieren vorsehe, liege also innerhalb der 15 bis 20 Prozent der vom Amt für Wald und Natur erwähnten Tiere.

Unterschiedliche Systeme

Grossrat Benoît Glasson hatte auch wissen wollen, wie andere Kantone die Gamsjagd regeln. In seiner Antwort schreibt der Kanton, dass der Kanton Bern eine Abschussquote pro Jäger festgelegt habe. Im Kanton Waadt gelte teilweise eine Auslosung für die Gamsjagd.

Glasson bemängelte auch den späten Zeitpunkt der Auslosung. Im Juli sei es für die Jäger zu spät, um ihre Ferien für die Gamsjagd zu planen. Gemäss Staatsrat ist es aber nicht möglich, die Auslosung früher vorzunehmen. Zuerst müsse der Bestand aufgenommen werden, und das gehe erst im Frühling, wenn die heikle Phase vorbei sei, also die Zeit der Wintersterblichkeit, in der die Natur durch natürliche Selektion den Bestand selbst regle.

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