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Das «Milchbüchlein» der GFM

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Das «Milchbüchlein» der GFM

Erster Prozesstag gegen den ehemaligen Direktor und seinen Vize

André Genoud, GFM-Direktor von 1978 bis 1997, und der Vize-
Direktor sind wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung angeklagt. Private Bereicherung soll es keine gegeben haben.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Seit 1940 hat es bei den GFM inoffizielle Konten gegeben. Viele wussten davon, doch es schien niemanden zu beunruhigen, diese bei den Jahresabschlüssen zu verheimlichen und die Vollständigkeitserklärung für die Revisionsstelle trotzdem zu unterzeichnen. Die Konten wurden durch Landverkäufe und Busseneinnahmen bei den GFM-Parkings gespiesen. Verwendet wurden die Gelder für das Sponsoring oder den Ankauf von Kunstwerken – Bereiche also, die von den kantonalen und eidgenössischen Subventionen nicht betroffen waren.

Die inoffiziellen Konten wurden 1998 nach der Fusion der beiden Verkehrsbetriebe GFM und TF zur TPF in die Buchhaltung eingegliedert. Der Direktor der TPF hat diese Massnahme angeordnet, nachdem ihm sein Vorgänger Genoud ein «Milchbüchlein» überreicht hatte.

«Konten nie hinterfragt»

André Genoud hatte bei seinem Amtsantritt als Direktor der GFM 1978 von seinem Vorgänger von den geheimen Konten erfahren. Er behandelte dieses Wissen als Betriebsgeheimnis und sah keine Notwendigkeit, diese Politik zu ändern. «Ich habe diese Konten und unseren Umgang damit nie hinterfragt», sagte Genoud vor dem Gerichtspräsidenten des Wirtschaftsstrafgerichts, André Waeber, aus. Zu sehr sei er mit strategischen Belangen der Firma beschäftigt gewesen. Fragen der Buchhaltung hätten ihn zudem nicht interessiert.

Der ehemalige Direktor hat auch zahlreiche Transaktionen visiert, ohne sich über deren Richtigkeit Rechenschaft abzulegen. «Wenn man beginnt, alles zu kontrollieren, dann kommt man nicht vorwärts», sagte der Jurist Genoud. Formales habe ihn nie speziell interessiert. Er habe immer im Interesse des Unternehmens gehandelt und werde die Verantwortung für sein Handeln übernehmen.

190 000 Franken flossen
aus den Konten

Auch der Vize-Direktor, Verantwortlicher für die Finanzen und die Verwaltung, wusste um die inoffiziellen Konten. Sie hätten ihn zwar gestört, «aber sie waren ja geheim». Ruffieux hat die Vollständigkeitserklärung ebenfalls unterzeichnet, obwohl er dazu nicht einmal befugt war. «Ich war etwas naiv», sagte er abschliessend.

Zwischen 1990 und 1996 wurden aus den inoffiziellen Konten Ausgaben von rund 190 000 Franken getätigt. Die GFM befanden sich zu dieser Zeit in finanziellen Schwierigkeiten und ordneten deshalb Sparmassnahmen an.

Darlehen von
der Pensionskasse

Die GFM sah sich gegen Ende des Jahres jeweils mit einem Liquiditätsengpass konfrontiert, weil die Subventionen des Bundes nie regelmässig eintrafen. Um diese Engpässe zu überbrücken, wurden von Mai 1994 bis Dezember 1996 aus den Mitteln der Personalfürsorgestiftung dem Unternehmen als Darlehen sieben Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Diese Transaktion wurde ohne Bewilligung des Verwaltungsrats getätigt.

Das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts wird für den 22. Mai erwartet.

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