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Das neue Bevölkerungsschutzgesetz ist in der Pipeline

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Das neue Bevölkerungsgesetz will die bestehenden Gemeindeführungsorgane durch kommunale Verbindungsstellen ersetzen. Zudem soll künftig in jeder Gemeinde ein Notfalltreffpunkt eingerichtet werden. 

Seit dem 1. Januar 2021 gilt das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz des Bundes. Nun sind auch die Kantone gefordert, ihre entsprechenden Regelungen anzupassen. In Freiburg wird der Entwurf des neuen kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes voraussichtlich im ersten Quartal 2023 in die Vernehmlassung geschickt.

Notfalltreffpunkte für jede Gemeinde

«Wir können von den Erkenntnissen und Erfahrungen profitieren, die durch die aktuellen Krisen gewonnen wurden und sie ins neue Gesetz integrieren», sagt Olivier Kämpfen, Generaldirektor der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion. So soll mit Blick auf eine mögliche Strommangellage künftig in jeder Gemeinde ein sogenannter Notfalltreffpunkt geplant und eingerichtet werden. Der Kanton Freiburg folgt damit einer Empfehlung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Babs).

Notfalltreffpunkte sind Orte, an denen sich die Bevölkerung und die Behörden im Notfall treffen können und wo die Menschen Hilfe erhalten. Oft werde dies wohl die Zivilschutzanlage der Gemeinde oder der Schule sein, nimmt Christophe Bifrare, Vorsteher des Amts für zivile Sicherheit und Militär (AZSM), an. Der Standort muss für die Einwohner gut erreichbar sein. Bifrare stellt fest:

Ein Notfalltreffpunkt sollte innerhalb eines Fünf-Kilometer-Rayons gelegen sein.

In grossen Städten wie Freiburg oder Bulle werde es deshalb mehrere Notfalltreffpunkte geben. Wichtig sei einfach, dass im Falle verschiedener Katastrophenszenarien wie etwa Stromausfällen, einem Komplettausfall der Telefonie oder des Internets die Bevölkerung informiert werden kann.

Fallen sämtliche herkömmlichen Kommunikationsmittel aus, so wird der Informationsaustausch mit der Bevölkerung durch Polycom sichergestellt. Polycom ist das flächendeckende Sicherheitsfunknetz der Behörden. Es ermöglicht den Funkkontakt zwischen verschiedenen Organisationen wie Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Rettungswesen, Grenzschutz sowie unterstützenden Verbänden der Armee. Die Standorte sämtlicher Notfalltreffpunkte in der Schweiz werden künftig auf einer eigenen Website abrufbar sein.

Kommunale Verbindungsstellen anstelle GFO

Gemäss Kämpfen sieht der Entwurf des neuen Bevölkerungsschutzgesetzes auch vor, dass die Gemeindeführungsorgane (GFO) durch kommunale Verbindungsstellen ersetzt werden. Diese Verbindungsstellen sollen künftig die Kommunikation zwischen Kanton und Gemeinden im Bevölkerungsschutz, in Bezug auf kritische Infrastrukturen und die wirtschaftliche Landesversorgung ermöglichen. Sie gewährleisten ständig und in allen Lagen den Zugang zu Informationen, Personen und Infrastrukturen, die für die vernetzte Einsatzführung erforderlich sind. Aktuell sind die GFO Instrumente der Gemeinden. In Zukunft ist es den Gemeinden überlassen, ihre Verbindungsstellen zu ergänzen, sollten sie dies als notwendig erachten.

Anfangs könnten sich sehr kleine Gemeinden noch für eine gemeinsame Lösung entscheiden, doch werde à la longue idealerweise jede Gemeinde über eine eigene kommunale Verbindungsstelle verfügen, so Bifrare.  Verläuft alles nach Plan, so wird das neue Bevölkerungsgesetz am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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