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Das neue Justizgesetz auf der Zielgeraden

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Autor: walter buchs

«Die Mehrheit der Kommission war vom Gesetzesentwurf nicht gerade begeistert.» Dies sagte Theo Studer, Präsident der Justizkommission, am Donnerstagvormittag zu Beginn der Eintretensdebatte zum neuen Justizgesetz im Grossen Rat. Tatsächlich hatte die Justizkommission, die mit der Bearbeitung des Gesetzesentwurfs beauftragt war, erst im zweiten Anlauf und bloss mit zwei Ja-Stimmen und vier Enthaltungen für Eintreten gestimmt.

Keine Verschiebung möglich

Für die Kommission wäre es denkbar, wenn nicht sogar sinnvoll gewesen, wenn der Staatsrat drei kantonale Ausführungsgesetze zu den drei eidgenössischen Prozessordnungen, die am 1. 1. 2011 in Kraft treten, vorgelegt hätte. Bekanntlich hatte sich der Staatsrat aber dafür entschieden, die Anpassung der Prozessordnungen zu nutzen, um das 60-jährige Gesetz über die Gerichtsorganisation einer Totelrevision zu unterziehen und alle Bestimmungen über die Gerichtsorganisation in einem einzigen Gesetz zusammenzufassen (siehe auch FN vom 12. Januar 2010).

Ein einziges Gesetz habe auch seine Vorteile, räumte Theo Studer ein. Zudem sei eine Verschiebung der Behandlung nicht mehr möglich, denn der Kanton müsse auf Anfang 2011 für die Umsetzung der neuen Bundesgesetze bereit sei. «Mit unseren Abänderungsanträgen kann sich die Mehrheit der Justizkommission mit einem einzigen Gesetz einverstanden erklären», sagte der Kommissionspräsident. Den meisten Änderungsvorschlägen stimme auch die Regierung zu, gab Staatsrat Erwin Jutzet bekannt. Sie halte aber an der Einführung eines Familiengerichtes fest (siehe Kasten). Der Justizdirektor hob zudem hervor, dass ein einziger Gesetzestext die Übersicht für den einzelnen Bürger wesentlich vereinfache.

Diese Sicht wurde von den Sprecherinnen der SVP- und der CVP-Fraktion auch geteilt, die zusammen mit SP und Mitte-Links-Bündnis für Eintreten plädierten. Trotzdem wurde nicht an Kritik gespart und immer wieder darauf hingewiesen, dass die direktbetroffenen Richter und Anwälte auch nach den Verbesserungen des Entwurfs durch den Staatsrat und die Kommission immer noch grosse Vorbehalte hätten.

Dies war auch einer der Gründe, warum Nadine Gobet aus Bulle im Namen der FDP-Fraktion für Nicht-Eintreten plädierte. Dem Entwurf fehle es auch nach der grossen Arbeit der Justizkommission an Kohärenz und inhaltlich an Mut. Damit war insbesondere das Nichtantasten der territorialen Gliederung der Gerichtsorganisation gemeint. Auch CVP-Sprecherin Emmanuelle Kaelin Murith bemängelte, dass man nicht den Mut hatte, «grundsätzliche Fragen der Gerichtsorganisation» anzupacken.

Staatsrat Jutzet zeigte sich von der zum Teil pauschal formulierten Kritik enttäuscht. Die territoriale Gliederung müsse natürlich besprochen werden. Dies werde gegenwärtig in einer Gesamtschau für den Kanton getan. «Es ist heute nicht der Ort und die Zeit, dieser politischen Debatte vorzugreifen», so der Justizdirektor. Er habe nicht das Risiko eingehen wollen, das vorliegende Gesetzeswerk damit zu gefährden.

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