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Das neue Schulgesetz sollte am 1. August 2010 in Kraft treten

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freiburg Dies geht aus der Antwort der Freiburger Regierung auf eine Anfrage der Düdinger Grossräte Ursula Krattinger-Jutzet und Christian Marbach hervor. Die SP-Vertreter riefen den Staatsrat in Erinnerung, dass er eine Totalrevision des Schulgesetzes für 2008 in Aussicht gestellt habe.

Interne Bearbeitung

Der Staatsrat führt die Verspätung u. a. darauf zurück, dass die Vorarbeiten von Kaderleuten der Erziehungsdirektion, die zeitlich bereits stark belastet seien, vorgenommen wurden. Diese Lösung – im Gegensatz zu einem externen Mandat – habe aber den Vorteil, dass das Projekt den konkreten Bedürfnissen besser gerecht werde. Zudem sei die Arbeitsgruppe mit besonderen Unterprojekten betraut worden, von denen einige zeitlich koordiniert werden mussten, da die Teilergebnisse der einen Auswirkungen auf die andern Projekte hätten.

HarmoS abwarten

Als Grund der Verzögerung gibt der Staatsrat auch die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) und die Westschweizer Schulvereinbarung (CIIP) an. Da diese interkantonale Zusammenarbeit beschleunigt wurde, habe dies die Revision des freiburgischen Schulgesetzes verzögert. Die beiden Vereinbarungen, die im Jahre 2007 verabschiedet worden seien, würden dem Grossen Rat demnächt zur Ratifizierung unterbreitet. Das neue Schulgesetz sollte dem Kantonsparlament seinerseits im ersten Halbjahr 2009 vorgelegt werden können.

Entschädigung für die Schulleiter

Im revidierten Schulgesetz wird auch die Frage der Schulleiter geregelt. Die Entlöhnung jener 18 Leiter, die bereits eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben, erfolgt heute aufgrund einer Verordnung aus dem Jahre 2005. Laut Staatsrat erhalten sie eine jährliche Entschädigung in der Höhe von 3390 Franken (kleine Schule) bis zu 5760 Franken (grosse Schule).

Integration behinderter Kinder in die Regelklassen

Aus der Antwort des Staatsrates geht auch hervor, dass die Integration behinderter Kinder in einem Konzept aus dem Jahre 1999 geregelt sei. Bisher seien 220 Schülerinnen und Schüler integriert worden. Im Zusammenhang mit der NFA, welche die Kantone für das Sonderschulwesen verantwortlich macht, werde auf den 1. Januar 2011 ein kantonales Konzept erarbeitet. Deshalb sei eine Arbeitsgruppe mit 14 Untergruppen ins Leben gerufen worden. «Die Integration von behinderten Kindern in die Regelklassen stellt zweifellos die grösste Herausforderung der Schulreform dar», schreibt der Staatsrat. Sie werde unter verschiedenen Blickwinkeln betrachtet: Beurteilungsverfahren, Pädagogik, Klassenführung, Unterstüt- zungsmassnahmen, Grundausbildung der Lehrpersonen, Finanzierung, gesetzliche Anpassungen usw. az

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