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Das neue Schulgesetz sorgt weiterhin für lebhafte Diskussionen

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Es sorgt weiterhin für Unsicherheiten: das neue Schulgesetz, das bis 2018 definitiv umgesetzt werden soll. Die Grossräte André Schneuwly (Freie Wähler Sense, Düdingen) und Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) stellen deshalb in einer Anfrage mehrere Punkte zur Diskussion. Vor allem das Job-Sharing in der Schulleitung von Primarschulen wirft Fragen auf. Für Mäder-Brülhart und Schneuwly widerspricht es der Vereinbarkeit von Job und Familie, das Sharing nicht zuzulassen. Das sei bei den OS-Direktionen auch nicht möglich, antwortet der Staatsrat. «Nach dem Schulgesetz sollen der erste und der zweite Zyklus unter der Verantwortung eines einzigen Schulleiters stehen», sagt die Kantonsregierung. Und weiter: «Der Schulleiter oder die Schulleiterin ist die zentrale Ansprechperson, und die grosse Verantwortung kann nicht auf mehrere Personen in gleicher Funktion aufgeteilt werden.»

Stellvertretung kein Problem

Abgesehen davon setze sich die Kantonale Direktion für Erziehung, Sport und Kultur stark für Teilzeitbeschäftigung ein, heisst es in der Antwort des Staatsrates. «Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad einer Klassenlehrperson im Unterrichtswesen an Primarschulen liegt im deutschsprachigen Kantons­teil bei 60 Prozent», betont der Staatsrat.

Stellvertreter der Direktion mit einem Beschäftigungsgrad von bis zu 20 Prozent würden allerdings kein Problem darstellen. «Eine Ausübung der Funktion mit einem Teilzeitpensum von mindestens 80 Prozent kann gewährt werden, sofern der Stellvertreter die verbleibenden Anstellungsprozente übernimmt», so die Kantonsregierung. Das sei gerade bei Orientierungsschulen häufig der Fall.

Ein weiteres Problem liegt für die beiden Grossräte bei den Mitarbeiterstunden – also Hilfe von Lehrerkollegen bei der Ausübung des Schulleiteramtes. Darunter fallen etwa administrative Arbeiten, Logistisches wie die Organisation des IT-Bereichs oder die Betreuung einer Schulbibliothe. Mäder-Brülhart und Schneuwly wollten nun wissen, welcher Budgetbetrag denn in den OS-Schulen und Mittelschulen dafür eingesetzt werde.

Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort, es sei per 1. August 2016 ein Transfer der Pensen sämtlicher Schulleiterinnen, Schuldirektorinnen sowie Stellvertretungen in administrative Stellen erfolgt. Somit würden die Schulleitungen und Direktionen entlastet. Die genaue Anzahl der Mitarbeiterstunden wird dann allerdings zu gegebener Zeit dem Grossrat unterbreitet. «Der Staatsrat wird dem Grossen Rat seinen Voranschlag 2018 nach dem vorgesehenen Zeitplan und den üblichen Modalitäten überweisen», heisst es.

Mehr Sozialarbeiter?

Dasselbe gilt für die Frage nach neuen Stellen für Fachpersonen der Schulsozialarbeit. Gibt es einen festen Verteilschlüssel, nach dem im Kanton Freiburg Schulsozialarbeitende angestellt werden? «Es besteht für eine Schule keine Pflicht zur Anstellung von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern», betont der Staatsrat. «Würden generell an allen Schulen Schulsozialarbeitende angestellt, so müssten etwa 40 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden.» Das sei ein Ding der Unmöglichkeit. Den Voranschlag für die Anzahl der neuen Sozialarbeit-Stellen wird der Staatsrat dem Grossen Rat ebenfalls 2018 überweisen.

Des Weiteren wird die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern mit dem neuen Schulgesetz gestärkt – auch hier wird das Kostenkonzept 2018 dem Grossen Rat unterbreitet werden.

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