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Das neue System gefällt nicht allen

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Rund 4000 Baugesuche beurteilt das kantonale Bau- und Raumplanungsamt pro Jahr. Im Schnitt müssen sechs Ämter ein einzelnes Gesuch prüfen. Mit einem neuen Verfahren, das die Baudirektion zusammen mit der Oberamtmännerkonferenz und dem Gemeindeverband vor zwei Jahren eingeführt hat, sollen die Gesuche rascher behandelt und weitergereicht werden. Mitte Oktober veröffentlichte die Direktion Zahlen, die zeigen, dass dies gelungen ist (siehe Kasten). Über diese Feststellung reiben sich einige Freiburger Architekten und Baumeister jedoch die Augen. Ist aus ihrer Sicht doch genau das Gegenteil oder zumindest keine Besserung eingetroffen. «Seit der Einführung des neuen Verfahrens dauert es länger, bis ich eine Baubewilligung erhalte», sagt etwa Architekt Christoph Binz von den Binz Architekten mit Büros in Freiburg und St. Antoni. So würden die Baugesuche bei den Ämtern zwar schneller durchgereicht, dafür stauten sie sich dann bei den Oberämtern, da diese vermehrt Baugesuche mit negativem Gutachten behandeln müssten. Die Ursache für die vielen negativen Gutachten sieht Binz in der fehlenden Kommunikation mit den Ämtern, die die Baugesuche beurteilen. Die Auskunftsbereitschaft sei nicht mehr da. Die Mitarbeiter der Ämter würden auf Distanz gehen, statt kleine Mängel des Gesuchs bilateral zu klären.

Verursacht Mehrkosten

Dies stört auch Jörg Winkelmann, Architekt in Murten. Früher habe er bei den einzelnen Sachbearbeitern nachfragen können, wo das Dossier stehe und Details bilateral geklärt. Weil das heute nicht mehr möglich sei, fange «das ganze Spiel» oft wieder von vorne an. Die Konsequenz daraus sei, dass Bauprojekte nicht fristgerecht gestartet werden können und für die Architekten Mehraufwand anfalle sowie Mehrkosten für den Bauherrn. «Wir sind uns bewusst, dass die Ämter schwach dotiert sind, aber der Prozess muss unbedingt wieder schneller laufen», so Winkelmann; sei dies durch die Aufstockung von Personal oder durch das Weglassen von Dokumenten in den Baugesuchen.

Nicht nur für die Architekten, auch für die Baumeister habe die lange Verfahrensdauer Konsequenzen, wie Urs Rappo von Rappo Hoch- und Tiefbau erklärt. Er habe heute keine Sicherheit mehr in der Planung, weil er weniger gut abschätzen könne, wann die Baubewilligung erteilt werde. «Überbauungen stocken oder sind blockiert. Deshalb müssen wir stets Reserveprojekte auf Lager haben und die Mitarbeiter immer wieder anders einplanen. Das sorgt für Hektik.»

 Architekt Philipp Sturny vom Büro Bongni Sturny Architekten in Düdingen hat kürzlich erlebt, dass ein Dossier wegen einer fehlenden Dezibelangabe eine Verzögerung von eineinhalb Monaten erfuhr. Für eine Planänderung, die zehn Minuten in Anspruch nehme, warte er wieder zwei Monate auf einen Bescheid. Philipp Sturny plädiert deshalb dafür, dass Architekten und Ämter stärker zusammenarbeiten.

Andere Auffassung

«Das Bau- und Raumplanungsamt steht den Gesuchstellern immer für Auskunft zur Verfügung», sagt der kantonale Baudirektor Maurice Ropraz zu den Vorwürfen der Architekten. Dass mit dem neuen Verfahren hingegen während der Prüfung durch die kantonalen Ämter keine Projektanpassungen mehr möglich sind und nur noch die Oberamtmänner mit den Gesuchstellern kommunizieren, sieht die Direktion–ganz anders als die Architekten–als Gewinn. Nicht zuletzt deswegen würden die Dossiers schneller behandelt. Ropraz betont zudem, dass die Gesuchsteller selber in der Verantwortung stünden, die Dossiers beim Kanton komplett einzureichen. Es sei wichtig, dass alle Akteure des Verfahrens ihre Aufgabe erfüllten. Negative Gutachten habe es auch schon vor der Einführung des neuen Systems gegeben, das sei nicht der Grund dafür.

Das neue System stärkt die Befugnis der Oberamtmänner. Für den Oberamtmann des Saanebezirks Carl-Alex Ridoré bedeutet dies aber auch mehr Arbeit, wie er den FN erklärt. Seit zwei Jahren würden immer mehr Baugesuche mit negativem Gutachten auf seinem Tisch landen, und seine Mitarbeiter seien mit Arbeit überhäuft. Er findet das neue Verfahren sinnvoll. Um es jedoch konsequent umsetzen zu können, seien die Oberämter auf mehr Personal angewiesen. «Es macht Sinn, dass nicht jedermann mit jedem Amt Kontakt aufnehmen kann, sondern eine Person den Überblick behält und das Oberamt am Schluss die heiklen Gespräche führt. Dazu brauchen die Oberämter aber mehr Personal, sonst dauert die Bearbeitung der Baugesuche entsprechend länger», so Ridoré.

Weil auf alle Anfragen an den Staatsrat und an die Baudirektion für mehr Stellenprozente bisher keine positiven Signale ausgesendet wurden, mache er nun eine interne Änderung, um im Team mehr juristische Kräfte mobilisieren zu können. Das bedeute aber weniger Kapazitäten für die Administration, so Ridoré. Die Situation sei nicht auf allen Oberämtern dieselbe, bestätigt Ridoré eine Aussage, die auch Baudirektor Maurice Ropraz macht. So treffe der Dossierstau vor allem auf den Saane- und den Greyerzbezirk mit den Städten Freiburg und Bulle zu. Auch Architekt Christoph Binz hat diese Erfahrung gemacht. Im Sensebezirk würden die Entscheide zügig gefällt, sagt er.

Prioritär behandeln

Alle kantonalen Direktionen würden Anspruch auf mehr Personal erheben, wegen der Sparmassnahmen des Kantons müssten sie jedoch darauf verzichten, sagt Maurice Ropraz zum Begehren der Oberämter. Der Staatsrat habe sich jedoch dazu verpflichtet, entsprechende Anfragen der Oberämter–insofern die Sparmassnahmen und das Budget es erlauben würden–prioritär zu behandeln.

Noch hätten sie nicht auf Staatsratsebene interveniert, um ihre Anliegen vorzubringen, sagte der Architekt Jörg Winkelmann aus Murten. Eine Intervention der Freiburger Sektion des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) sei jedoch wohl einer der nächsten Schritte, sollte nichts geschehen.

Maurice Ropraz. Bild ce/a

Reform: Einwirkung beschränkt

A m 1. Mai 2013 trat die Reform des Baubewilligungsprozesses in Kraft. Sie ist von der kantonalen Bau- und Raumplanungsdirektion, der Oberamtmännerkonferenz sowie dem Freiburger Gemeindeverband erarbeitet worden. Sie wollten damit Ordnung in das zuvor «kafkaeske System» bringen, wie Baudirektor Maurice Ropraz es damals bezeichnet hatte. Denn in Extremfällen war es sogar vorgekommen, dass ein Amt vom Gesuchsteller eine Korrektur verlangte und ein anderes genau dessen Gegenteil. Da die Gemeinden das Einstiegstor ins Verfahren sind, stellte ihnen der Kanton eine Checkliste mit den wichtigsten Verboten und Geboten zur Verfügung. Denn es ist auch das Ziel des neuen Systems, dass die kantonalen Ämter keine unvollständigen Dossiers mehr erhalten. «Die Situation hat sich bereits verbessert», sagt Corinne Rebetez, Sprecherin der Baudirektion. Es sei jedoch schwierig, zu sagen, wie viele Gemeinden die Checkliste wirklich anwenden würden. Korrekte Gesuche würden begünstigt und rascher durch die Mühlen des Verfahrens geschleust, sagt Staatsrat Maurice Ropraz. Mit dem neuen Verfahren wird unter anderem die Entscheidungsbefugnis der Oberamtmänner verstärkt. Nur sie kommunizieren noch mit dem Gesuchsteller, fordern Nachbesserungen, machen die Interessenabwägung und entscheiden dann über Erteilung oder Ablehnung der Baubewilligung.

Positive Zwischenbilanz

Vor knapp zwei Monaten zog die Bau- und Raumplanungsdirektion eine Zwischenbilanz der neuen Methoden (siehe FN vom 15. Oktober). Diese brachte zutage, dass die Dienststellen die Frist für die Begutachtung der Gesuche von einem Monat besser einhalten würden. Im ersten Halbjahr 2015 seien 93 Prozent der deutschsprachigen und 94 Prozent der französischsprachigen Dossiers in weniger als vier Wochen behandelt worden. 2013 lag der Durchschnitt noch bei 90 Prozent. Auch bei der Gesamtbearbeitungsdauer von der Eingabe beim Bau- und Raumplanungsamt bis zur Weitergabe an das Oberamt stellten sich gemäss Zwischenbilanz Verbesserungen ein. Der Anteil der Dossiers, welche in sieben Wochen oder weniger behandelt wurden, sei von 40,5 Prozent im Jahr 2013 auf 49,9 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Dabei nahm die Anzahl der Einsprachen leicht zu. ak

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