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«Das Permis rückt in weite Ferne»

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Schon vor der Verhandlung vor dem Polizeigericht des Sensebezirks machte sich der 40-jährige Angeklagte gestern im Amthaus in Tafers bemerkbar. Im Wartesaal hörten er und seine Ex-Freundin laut Musik. Er sei nicht gut drauf, warnte die Ex-Freundin einen Polizeibeamten auf dem Weg in den Gerichtssaal.

Auf Bar eingestochen

Der Angeklagte war im Vorfeld von der Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt worden und hatte Einsprache dagegen erhoben. Er war trotz Führerausweisentzugs mit dem Auto unterwegs gewesen und wurde dabei erwischt. Auch wegen Sachbeschädigung, Tätlichkeiten, Drohung und Zuwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist er verurteilt worden. So hatte er vor einem Jahr einer Frau im Pause-Café in Düdingen gedroht, sie umzubringen. Dabei beschädigte er den Bartresen des Restaurants durch das Einstechen zweier Küchenmesser. Gleichentags beschädigte er auf dem Polizeiposten in Granges-Paccot zwei Stühle und eine Überwachungskamera.

Permis für Jobsuche

Diese Delikte sowie den Besitz von 0,2 Gramm Heroin bestreite er nicht, sagte der aufgebrachte Sensler auf die Frage von Polizeirichter Reinold Raemy. Es gehe ihm bei der Einsprache lediglich um die Sache mit dem Auto. Die Polizei habe ihn auf dem Kieker, er sei damals gar nicht Auto gefahren, sagte er. «Das Autopermis würde für mich wieder in weite Ferne rücken, wenn ich wegen Fahrens ohne Führerausweis verurteilt würde», sagte der arbeitslose Angeklagte. Um wieder einen Job zu finden, wolle er dies unbedingt verhindern. 

 Reinold Raemy zeigte ihm auf, dass er seine Einsprache durchaus aufrechterhalten könne, dass sich am Urteil der Staatsanwaltschaft aufgrund der Faktenlage jedoch nichts oder nicht viel ändern würde. Und er erhalte seinen Führerausweis wegen der zahlreichen Vorstrafen wie Strassenverkehrs- und Betäubungsmitteldelikten nicht so schnell wieder zurück, erklärte der Polizeirichter.

Keine günstige Prognose

Nach einer knapp halbstündigen Diskussion zog der Angeklagte die Einsprache zurück, und es kam zu keiner Gerichtsverhandlung. Somit wird das Urteil der Staatsanwaltschaft vom November 2013 rechtskräftig. Der Verurteilte erhält eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Franken und er muss eine Busse von 800 Franken bezahlen. Die Strafe wird deshalb unbedingt ausgesprochen, weil gemäss Strafbefehl beim 40-Jährigen keine positive Prognose gestellt werden kann.

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