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Das Pflegematerial als Zankapfel

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Die Frage der Vergütung des Pflegematerials, das von den Pflegeheimen und den Erbringern der Hilfe und Pflege zu Hause verwendet wird, beschäftigt alle Kantone. Im vergangenen und in diesem Jahr fällte das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht diesbezüglich drei Urteile (die FN berichteten). Das Bundesverwaltungsgericht war der Ansicht, dass die Kosten des Materials, das von den Pflegefachpersonen verwendet wird, ein Teil der Pflegekosten zulasten der Versicherer und der Kantone ist, weil es bei Anwendung durch Pflegefachpersonen direkt an die Pflegeleistungen geknüpft ist. In einer Anfrage zu diesem Thema wollten daraufhin die beiden sozialdemokratischen Grossratsmitglieder Chantal Müller (Murten) und Erika Schnyder (Villars-sur-Glâne) vom Staatsrat unter anderem wissen, wie der Stand der diesbezüglichen Gespräche auf Ebene der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren sei.

Nun liegt die Antwort des Staatsrats vor. In dieser betont die Kantonsregierung, dass aus dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht abgeleitet werden könne, dass die Kosten für das Material der Mittel- und Gegenständeliste zwingend und ausschliesslich vom Kanton getragen werden müssten, wie dies Schnyder und Müller zu glauben schienen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz habe ihrerseits betont, dass die Finanzierung des Pflegematerials durch die Kantone und Gemeinden abzulehnen sei, weil einzig der Krankenversicherer die notwendigen Informationen für die Kontrolle der Rechnungen erhalte und prüfen könne, ob Auswahl und Verwendung des Materials nach den Kriterien der Effizienz, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfolgt sei. Auch aus einem runden Tisch zwischen dem Bundesamt für Gesundheit, den Krankenversicherern, der Gesundheitsdirektorenkonferenz und den wichtigsten Pflegeleistungserbringer-Vereinigungen sei im September hervorgegangen, dass das Bundesamt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts unterstütze.

Die Kantone sind laut dem Staatsrat in Bezug auf diese Problematik nicht entscheidend vorangekommen. Folglich hätten auch die Kantone der Romandie keine endgültige Lösung für 2018. Der Kanton Freiburg prüfe derzeit eine Beschaffungslösung in Zusammenarbeit mit den Pflegeleistungserbringern mittels einer kantonalen oder interkantonalen Zentralisierung der Einkäufe. Bislang sei ein Gesamtbetrag von zwei Millionen Franken für das Material der Mittel- und Gegenständeliste im Voranschlag 2019 eingetragen worden.

Antragstellerin ist enttäuscht

Erika Schnyder zeigte sich auf Anfrage «etwas enttäuscht» von der «extrem vagen Antwort» des Staatsrats. Die Gemeinden würden einmal mehr sich selbst überlassen, sagte sie. Auch schätze sie die jährlich anfallenden Kosten eher höher ein, auf bis zu fünf Millionen Franken. «Ich befürchte auch, dass die Gemeinden, wenn ihnen die Rechnungen so hoch scheinen, darauf bestehen könnten, dass Material von geringerer Qualität verwendet wird», so Schnyder. «Und darunter leiden wieder die Patienten.»

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