Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das Raumplanungs- und Baugesetz vor wichtigen Veränderungen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Mit der Annahme eines Raumplanungsgesetzes durch das Schweizer Stimmvolk vor drei Jahren waren auch die Kantone gefordert, ihre Gesetzgebung anzupassen. Der Freiburger Staatsrat hat seine Hausaufgaben gemacht: Er präsentiert dem Grossen Rat in der morgen beginnenden Februarsession ein abgeändertes kantonales Raumplanungs- und Baugesetz (FN vom 6. 10. 2015). Zur Beratung des Gesetzes und dessen Artikel sind die Sitzungen vom Dienstag, Mittwoch und Donnerstag vorgesehen.

Das vorgeschlagene revidierte Gesetz sieht im Wesentlichen zwei Änderungen vor: Mit der ersten müssen Landbesitzer, deren Land durch Umnutzung oder Einzonung an Wert gewinnt, eine Mehrwertabgabe bezahlen. Das Geld fliesst in einen kantonalen Fonds. Einen Teil des Fonds sollen Gemeinden erhalten, die Landbesitzer entschädigen müssen. Die zweite Veränderung verunmöglicht das Horten von Bauland: Land in einer Bauzone muss innert 15 Jahren überbaut werden. Liegt in den ersten zehn Jahren kein Bauprojekt vor, erhält die Gemeinde das Vorkaufsrecht.

Von der vorbereitenden Kommission vorgeschlagene Änderungen betreffen die Verwendung von Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung, die Höhe der Mehrwertabgabe und deren Verwendung.

Bleibt Numerus clausus?

Am Donnerstag ist die Behandlung der Änderung des Notariatsgesetzes vorgesehen. Im Entwurf schlägt der Staatsrat vor, den Numerus clausus bei Notaren aufzuheben, um so den freien Wettbewerb zu fördern. Diesen Numerus clausus gibt es nur im Kanton Freiburg. In seiner Botschaft hat der Staatsrat aber die Möglichkeit offengelassen, dass, wenn der Grosse Rat den Numerus clausus beibehält, dieser zumindest die Höchstzahl der zugelassenen Notare erhöht. Diesen Weg schlägt die Ratskommission auch vor. Sie will mit acht Stimmen bei drei Enthaltungen die Höchstzahl auf 55 Notare erhöhen. Seit 1968 sind nur 42 Zulassungen möglich.

Eine Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen steht am Mittwoch zur Debatte: Bei Bau- und Renovationsprojekten, die der Staat finanziert, soll künftig nur noch Schweizer Holz zum Einsatz kommen. Auch soll der Grosse Rat am Mittwoch einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 13,8 Millionen Franken (11,5 Millionen für den Kanton) für Studien und Landkauf zum Autobahnanschluss Freiburg-Süd sprechen.

Schliesslich beantragt der Staatsrat beim Parlament Nachtragskredite zum Voranschlag 2015 in der Höhe 38 Millionen Franken. Am höchsten sind die Forderungen im Erziehungswesen (6,7 Millionen Franken) und bei der Gesundheit und dem Sozialen (24,5 Millionen Franken). Dabei fallen Beiträge für ausserkantonale Spitalaufenthalte mit 13,5 Millionen Franken stark ins Gewicht.

Meistgelesen

Mehr zum Thema