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Das rechtliche Gehör wurde nicht verweigert

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Autor: Imelda ruffieux

Freiburg Die Grossräte Alfons Piller (SVP, Plaffeien) und Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers) hatten dem Staatsrat 13 Fragen rund um «dieses Trauerspiel in vielen Akten» – wie sie es nannten – vorgelegt. Die am 14. November 2008 aufgelegte Verfügung über die neue Verkehrsregelung habe viele Fragen offen gelassen. Das Vorgehen der Ämter sei schockierend und die Bürger würden nur mehr als «billige Befehlsempfänger» hingestellt.

Komplexe Abklärungen

In seiner Antwort wehrt sich der Staatsrat dagegen, dass das Verfahren verzögert worden sei. Ab Januar 2007 habe die kantonale Kommission für Verkehr auf Meliorations- und Forststrassen weitere Stellungnahmen eingeholt, u. a. bei den Bundesämtern für Landwirtschaft und Umwelt, bezüglich der Öffnung der Schwybergstrasse. Gleichzeitig sei die Vollzugsweisung ausgearbeitet worden. «Die erfolgten Abklärungen waren vielfältig und komplex und erforderten entsprechend viel Zeit», heisst es in der Antwort.

Den Vorwurf der «Taktik des Schweigens» lässt der Staatsrat ebenfalls nicht gelten. Das rechtliche Gehör sei bei den betroffenen Stellen durch die Mitwirkung in der Arbeitsgruppe und bei der Vernehmlassung gewährt worden. Alle Entscheide seien den Mitgliedern der Arbeitsgruppe jeweils mitgeteilt worden.

Keine Rücksprache mehr

Das Verfahren über die Verkehrsregelung sehe keine erneuten Rücksprachen mit den Parteien vor, betont er zu den Abweichungen zwischen den Vorschlägen der Arbeitsgruppe und den Entscheiden des Tiefbauamtes. Es bleibe der Weg über eine Beschwerde beim Kantonsgericht.

Der Staatsrat hebt hervor, dass die Verfügung weitestgehend den Vorschlag der Region Sense übernommen habe. «Sie beinhaltet für einen einzigen Wegabschnitt ein weitergehendes Fahrverbot. Daneben sieht sie Präzisierungen der Texte auf den Zusatztafeln zu den Hinweissignalen vor», hält der Staatsrat fest.

Warum Hauptwege wie der Euschelspass praktisch geschlossen werden, hatten die beiden Grossräte wissen wollen. Für diese Strasse bestehe schon seit vielen Jahren ein allgemeines Fahrverbot, antwortet der Staatsrat. Dieses sei vom Wegkonsortium Schwarzsee-Euschels durch den Friedensrichter verfügt worden.

Der Bauauflage gefolgt

Er wehrt sich auch gegen den Vorwurf der Ungleichbehandlung verschiedener Regionen. Piller und Vonlanthen hatten das Beispiel L’Auta Chia angeführt. Auf Greyerzer Seite sei die Strasse ohne Auflagen erstellt worden und könne deshalb gemäss Vollzugsweisung offen behalten werden, führt der Staatsrat dazu aus. Hingegen sei der Aufstieg via Plasselbschlund gesperrt worden, weil er als reiner Waldweg gelte. Dies entspreche den Vollzugsmodalitäten, die in allen Regionen gleich angewandt würden.

Warum das Dossier Breccaschlund früher aufgelegt worden sei, lautete eine weitere Frage. Der Brecca- und Reccardetweg sei als Bestandteil der Auflage für das dortige Sanierungsprojekt früher publiziert worden. Für den Weg zur Hubelrippa als Seitenabzweiger des Breccaweges gelten die gleichen Regelungen, heisst es in der Antwort. Was die Strasse Schönenboden-Salzmatt betrifft, hat das Tiefbauamt bei der Armee interveniert, der Bund sei aber nicht darauf eingetreten. Deshalb ist dieser Abschnitt gemäss Staatsrat nicht ins Dossier aufgenommen worden.

43 Kilometer offen

Alfons Piller und Ruedi Vonlanthen wollten vom Staatsrat wissen, wie viele Strassenkilometer im IBS-Perimeter gesperrt seien. «Im Sommer sind 43 Kilometer (22 Prozent) offen, im Winter 16 Kilometer (acht Prozent)», lautet die Antwort des Staatsrates. Für die übrigen Regionen gebe es keine vergleichbare Statistik. Jedoch seien in allen Bezirken auf den meisten Waldwegen die Verkehrsmassnahmen umgesetzt.

Bei der Strasse zur Glunggmooshütte (in Staatsbesitz) handle es sich um einen Seitenabzweiger der Hohbergstrasse, also um einen Waldweg mit einem nachgelagerten Alpbetrieb, hält der Staatsrat fest. Der Verkehr auf dieser Strasse sei auf Antrag der Gemeinde Plaffeien mit der Zusatztafel «Land- und Forstwirtschaft oder mit Ausweis» geregelt. Mieter der Hütte erhalten einen befristeten Ausweis.

Parkgebühr wird geprüft

Auf eine Parkgebühr auf Alpstrassen habe man verzichtet, weil es im Kanton Freiburg bisher keine gesetzlichen Grundlagen für deren Erhebung gebe. «Der Staatsrat hat aber eine Kommission eingesetzt, die dieses Anliegen prüfen wird.»

«Die Kontrollen zur Umsetzung der neuen Regelungen werden im ganzen Kantonsgebiet einheitlich angewandt», hält der Staatsrat fest. «Oberste Priorität gilt der Information. Repression wird nur als zusätzliches Mittel eingesetzt, um sicherzustellen, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.»

In ihrer 13. Frage hatten die beiden Sensler Grossräte den Umfang des Auftrags an das Ingenieurbüro Brügger und Philipona im Zusammenhang mit dem Verkehrsprojekt aufgeworfen. Laut Staatsrat kostete das Mandat 29 315 Franken.

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