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Das Referendum ist lanciert

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Untertitel: Gesetz über Spielapparate und Spielsalons

Das Referendum gegen das Gesetz vom 14. Dezember 2004 zur Änderung des Gesetzes über die Spielapparate und Spielsalons wird von einem Komitee mit dem Namen «Nein zum Abbau bei gemeinnützigen Institutionen» verlangt. Das gestern auf der Staatskanzlei deponierte Begehren ist mit 52 Unterschriften versehen. Zu den Erstunterzeichnern gehören die vier Grossräte Jean-François Steiert (SP, Freiburg), Christine Schneuwly (CVP, Granges-Paccot), Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP, Schmitten) und François Weissbaum (Öffnung, Freiburg). Die Referendumsfrist dauert bis zum 31. März 2005.

Referendum lag in der Luft

Mit 74 gegen 45 Stimmen hat der Grosse Rat am 14. Dezember 2004 die Änderungen des Gesetzes über die Spielapparate und Spielsalons genehmigt. Die wichtigsten Neuerungen bestehen darin, dass der maximale Einsatz bei den Geschicklichkeitsautomaten fünf Franken betragen darf (bisher zwei Franken) und der maximale Gewinn (Jackpot) nicht mehr auf 50 Franken festgelegt ist. Ab kommendem April müssen die bisherigen Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielsalons Geschicklichkeitsautomaten weichen. In den Spielsalons dürfen neu zehn solcher Apparate aufgestellt werden (bisher zwei). Auch die Bedürfnisklausel entfällt. Ein Referendum hatte schon nach dem knappen Abstimmungsausgang im Grossen Rat in der Luft gelegen (vgl. FN vom 15. Dezember 2004).

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