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Das Regeln der Nachfolge

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Das Regeln der Nachfolge

Seminar für Vertreter von KMU

Viele Unternehmen sind von der Bildfläche verschwunden, weil die Nachfolge nicht rechtzeitig geregelt worden ist. Trotz Warnungen denken aber noch heute viele Firmenbesitzer zu spät daran, den Fortbestand ihres Betriebes zu sichern.

Von ARTHUR ZURKINDEN

In Deutschfreiburg sind sich aber immer mehr KMU-Vertreter dessen bewusst. Über 120 Interessierte folgten am vergangenen Freitag der Einladung der Freiburger Kantonalbank, um sich im Rahmen einer FBK-Konferenzreihe zu diesem Thema informieren zu lassen. Sie wurden sich dabei bewusst, dass es sich bei der Nachfolgeregelung um eine komplexe Materie handelt und der Gang zu einem Treuhandbüro und/oder Notar ein erster, aber sehr kluger Schritt ist.

Übergabe an Junior scheitert oft

André Riedo, FKB-Regionaldirektor Sense, betonte in seiner Begrüssung, dass in der Schweiz jeder zehnte Geschäftsführer über 60 und jeder zweite über 50 Jahre alt ist. «Ein KMU von fünf wird sich in den nächsten drei Jahren mit der Problematik der Übertragung konfrontiert sehen», sagte er.

«Nur drei von zehn Familienunternehmen werden an die zweite Generation und gar nur eines von zehn an die dritte Generation übertragen», gab Edgar Stadelmann, dipl. Steuerexperte und Partner der Treuhand Cotting AG in Düdingen, zu bedenken. Er bestritt zusammen mit Notar Peter-Josef Burri, Freiburg, das Seminar.

Ab 50 daran denken

Laut Edgar Stadelmann ist das 50. Altersjahr der ideale Zeitpunkt, um die Nachfolgeregelung anzupacken. Er konnte in der Folge aber keine allgemein gültige Standardlösung präsentieren. Vielmehr gab er zu verstehen, dass mit dem Einbezug von Spezialisten und Vertrauten die individuell zugeschnittene Nachfolgeregelung gefunden werden müsse.

Dabei gelte es abzuklären, ob eine familieninterne oder familienfremde Nachfolge in Frage komme oder ob alternative Möglichkeiten geprüft werden müssen. Auch andere Kernfragen seien bei der Nachfolgeplanung abzuklären, z. B. die Zukunft des Zurücktretenden und die Strategie des Unternehmens (zukunftsgerecht).

«Der 85-jährige Chef gibt anlässlich der Verwaltungsratssitzung bekannt, dass er im kommenden Geschäftsjahr die Unternehmensführung seinem 60-jährigen Junior übertragen werde. Der Junior lehnt jedoch dankend ab mit dem Hinweis, er habe seinen Lebensabend bereits anderweitig verplant», erwähnte Edgar Stadelmann ein Beispiel, weshalb die Übergabe der Geschäftsleitung an die nächste Generation scheitern kann.

Ursachen von Problemen

Dominanz des Abtretenden, der mit dem Loslassen Mühe hat, der sich nur schwer von seinem Lebenswerk (Herzblut) trennen kann, nannte er denn auch einen wichtigen Grund fürs Scheitern. Die Abtretenden können auch Mühe haben, die langjährige Verantwortung abzugeben. Die Angst vor dem Prestige- oder Machtverlust, die fehlende Lebensplanung können ebenfalls Ursache für Probleme sein. «Der Urmensch mit seiner archaischen Verhaltensweise lebt noch immer in uns», meinte der Referent.

Spannungen
im Familienkreis vermeiden

Edgar Stadelmann wies die Seminarteilnehmer auf wichtige Aspekte hin, die es bei der Zukunft des Zurücktretenden, bei der Auswahl der potenziellen Nachfolger, bei der Ist-Analyse und der Bewertung des Unternehmens zu beachten gelte. Dass dabei auch Steuerfragen in den Mittelpunkt rücken, versteht sich von selbst. Er ging aber auch auf rechtliche Fragen ein und erläuterte anhand einiger Beispiele, wie ein Verkauf vorgenommen werden könnte.

Notar Peter-Josef Burri setzte sich vor allem mit dem Güter- und Erbrecht auseinander. Er rief einleitend in Erinnerung, dass der Vermögensteil einer Firma zu schweren Spannungen in einer Familie führen kann. Nach seinen Worten ist es für einen Firmenbesitzer sehr wichtig, die Grundzüge und die wesentlichen Mechanismen des ehelichen Güterrechts und des Erbrechts zu kennen. Auch in diesem Bereich gelte es, vorzeitig die richtige Lösung zu treffen, um nicht plötzlich böse Überraschungen zu erleben, welche die Zukunft des Unternehmens gefährden könnten.

Weitere Informationen: www.FKB.ch

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