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Das Steuerpaket vor dem Grossen Rat

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Das Steuerpaket vor dem Grossen Rat

Steuererleichterungen könnten bis zu 70 Prozent betragen

Eine allein erziehende Person mit zwei Kindern, die ausserfamiliär betreut werden, zahlt ab 2004 fast 70 Prozent weniger Steuern als bisher, wenn sie jährlich 40 000 Franken verdient. So kann sich das Steuerpaket im Einzelfall auswirken.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Der Grosse Rat wird sich in der kommenden September-Session mit der Revision des kantonalen Steuergesetzes befassen. Nimmt er das Steuerpaket an, wie es vom Staatsrat vorgelegt wird, so wird der Kanton ab dem Jahr 2004 16,5 Millionen Franken weniger Steuereinnahmen zu verzeichnen haben. Einen Steuerausfall in ähnlicher Höhe werden auch die Gemeinden erleiden.

Versprechen eingelöst

Die Weichen für diese Steuerreform wurden schon am 8. Mai 2003 gestellt. Damals hat der Grosse Rat auf Empfehlung des Staatsrates eine Reihe von Motionen überwiesen, die eine Steuererleichterung zum Ziel hatten. Weil der Wechsel zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung dem Staat zusätzliche 50 Millionen Einnahmen beschert, ist die Freiburger Regierung auch gewillt, die natürlichen Personen steuerlich zu entlasten, um gegenüber den Nachbarkantonen konkurrenzfähig zu bleiben. Mit der Behandlung des Steuerpaketes in der September-Session des Grossen Rates löst der Staatsrat somit sein Versprechen ein. Denn so sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Steuererleichterungen bereits im nächsten Jahr in Kraft treten können.

Entlastung der Ehepaare
und der Familien

Mit dem Steuerpaket will der Staatsrat in erster Linie die Ehepaare und die Familien entlasten. So will er das Splitting-System verbessern und deshalb den Divisor von heute 1,66 auf 1,8 erhöhen. Dies bedeutet, dass bei Ehepaaren neu ein Steuersatz zur Anwendung gelangt, der bei 56 statt 60 Prozent des steuerbaren Einkommens liegt. Allein mit dieser Verbesserung «verliert» der Kanton jährlich 10 Mio. Franken. 5,5 Mio. weniger wird er durch die Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder um 800 Franken einnehmen. So wird der Abzug für die beiden ersten Kinder von 4700 auf 5500 Franken und für das dritte und jedes weitere Kind von 5700 auf 6500 Franken erhöht.

Von 2000 auf 4000 Franken pro Kind werden die Abzüge für die Betreuungskosten erhöht, wodurch dem Staat eine Million Franken an Steuereinnahmen entgehen. Abgezogen werden können dabei die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung der Kinder (bis zum 12. Altersjahr) während der Erwerbstätigkeit beider Elternteile. Diesen Abzug können auch Alleinerziehende geltend machen.

Diese Steuererleichterungen wirken sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Steuerzahler aus. In der soeben veröffentlichten Botschaft hat der Staatsrat einige Beispiele angeführt, die vor allem auch zeigen, dass – zumindest prozentual – die kleinen Einkommen vom Steuerpaket profitieren werden.

So muss jene allein stehende Person mit zwei Kindern und einem Brutto-Einkommen von 40 000 Franken noch 55 statt 175,80 Franken an Kantonssteuern zahlen. Prozentual sind dies eben 68,7 Prozent weniger als bisher. Aber auch für ein Ehepaar mit zwei fremdbetreuten Kindern und einem Brutto-Einkommen von 60 000 Franken beträgt die Steuererleichterung 47,8 Prozent. Statt 1173 Franken zahlt dieses Paar noch 612 Franken Staatssteuer pro Jahr. Würde es gemeinsam jährlich 100 000 Franken verdienen, so betrüge die Entlastung noch 17,2 Prozent oder 832 Franken. Bei einem Brutto-Einkommen von 150 000 Franken wären es 10,3 Prozent oder 1080 Franken, die dem Fiskus weniger abgeliefert werden müssen.
In der Botschaft erinnert der Staatsrat ebenfalls an das Steuerpaket, das auf Bundesebene geschnürt wurde und vom Parlament am 20. Juni 2003 verabschiedet worden ist. Auch dieses Paket strebt u. a. eine Entlastung der Familien an, aber bezüglich der direkten Bundessteuern. Allerdings müssen die Kantone ihre Gesetzgebung innert fünf Jahren anpassen. Zudem erleiden sie auch Einbussen, weil sie an den Einnahmen der direkten Bundessteuer direkt beteiligt sind.

Den Kantonen ist innerhalb dieses Steuerpakets vor allem die vorgesehene Abschaffung des Mietwerts der eigenen Wohnung ein Dorn im Auge. Sie müssten diesen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ab dem 1. Januar 2008 übernehmen. Sie wehren sich dagegen, weil andererseits die Schuldzinsen zum Teil weiterhin abgezogen werden könnten und zudem ein neuer Abzug für ein Bausparmodell eingeführt würde. «Dadurch werden dem Kanton Freiburg wie auch den Gemeinden ab dem Jahr 2009 Steuereinnahmen von je 15 bis 20 Millionen Franken entgehen», hält der Staatsrat in der Botschaft fest.

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