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Das Steuerprivileg ist zu Ende

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Das Steuerprivileg ist zu Ende

Keine Ausnahme mehr für die Freiburger Kantonalbank

Die Freiburger Kantonalbank wird künftig wie eine Aktiengesellschaft besteuert. Der Grosse Rat hat am Dienstag die Revision des Gesetzes über die FKB mit 98 zu 0 Stimmen bei 12 Enthaltungen bejaht.

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Die Steuerbefreiung bedeutete nicht, dass die FKB bisher dem Staat nichts abgeliefert hat. Im Jahre 2006 hat sie dem Staat 15,5 Millionen Franken überwiesen und zusätzlich einen ausserordentlichen Beitrag von 3,5 Millionen zugeteilt. Seit 1990 haben diese Zahlungen 181 Millionen ausgemacht.Neu wird nun der Staat Kantonssteuern, eine Entschädigung zur Abgeltung der Staatsgarantie für die finanziellen Verpflichtungen sowie eine Verzinsung des Dotationskapitals (Gewinnanteil als Eigentümer) einkassieren können. Laut Staatsrat wird der Staat so jährlich mindestens 19 Millionen Franken wie im Jahre 2006 einnehmen können.

Sollen alle Gemeinden des Kantons profitieren können?

Rund fünf Millionen Steuern werden neu die Gemeinden und Kirchgemeinden auf dem Gewinn und dem Kapital der FKB erhalten. Der Staatsrat schlug vor, dass nur die Sitzgemeinden von diesen Geldern profitieren sollten. Er vertrat die Ansicht, dass dies auf die meisten Gesellschaften zutrifft. Er wollte deshalb keine Ausnahme für die FKB machen.In der Debatte im Grossen Rat war aber Christian Bussard (CVP, Pringy) anderer Meinung. Er wollte, dass die Gemeinde- und Kirchensteuern zwischen allen Gemeinden und Kirchgemeinden des Kantons nach Anzahl Einwohner der einzelnen Gemeinden bzw. nach Anzahl Katholiken und Reformierten der Kirchgemeinden verteilt werden. Er wies darauf hin, dass die FKB als bürgernahe Bank auf dem ganzen Kantonsgebiet tätig sei und das Dotationskapital dem ganzen Kanton gehöre.Diese Ausnahmeregelung für Gesellschaften wurden aber vor allem von Vertretern bekämpft, in deren Gemeinden sich die FKB niedergelassen hat. So wehrten sich u. a. die drei Gemeinderäte der Stadt Freiburg, Ammann Pierre-Alain Clément (SP), Vizeammann Jean Bourgknecht (CVP) und Finanzdirektorin Madeleine Genoud-Page gegen den Antrag von Christian Bussard. Dieser wurde denn auch deutlich mit 81 zu 34 Stimmen abgelehnt.Neu können die Sitzgemeinden eine Liegenschaftssteuer von maximal drei Promille einkassieren. Bisher war dieser Satz auf ein Promille beschränkt. Dies bedeutet für die FKB einen jährlichen Mehraufwand von rund 75 000 Franken.

FKB wird fit gehalten

Die Teilrevision des Gesetzes über die FKB ermöglicht aber auch eine bessere Trennung der operativen und der strategischen Leitung. «Die Teilrevision ist äusserst wichtig. Sie erlaubt es der Bank, sich fit zu halten», betonte Kommissionssprecher Markus Bapst (CVP, Düdingen) einleitend. Er stellte fest, dass es der FKB gut gehe, die Geschäfte sich gut entwickeln und sie das Vertrauen der Freiburger Bevölkerung geniesse.Die Teilrevision beinhaltet auch die Abschaffung des Bankenausschusses und die Verkleinerung des Verwaltungsrates, der sich künftig häufiger treffen wird. Der Staatsrat schlug vor, den Verwaltungsrat von heute neun auf sieben Mitglieder zu reduzieren, wobei drei vom Grossen Rat, drei vom Staatsrat und ein Mitglied von der Bank selber ernannt werden.Antoinette Romanens (SP, Bossonnens) und Michel Losey (SVP, Sévaz) wollten neun Mitglieder beibehalten, damit die Regionen besser vertreten sind. François Weissbaum (Öffnung, Freiburg) plädierte seinerseits für fünf Mitglieder, damit der Verwaltungsrat professioneller handeln könne. Kompetenz sei heute gefragt, nicht eine gerechtere politische und regionale Verteilung. Beide Anträge wurden abgelehnt. Mit 68 zu 46 Stimmen sprach sich der Grosse Rat für den Antrag des Staatsrates aus, der auch von der Kommission unterstützt wurde.

Operative Leitung legt Hypo-Zins fest

Der Grosse Rat lehnte ebenfalls zwei weitere Anträge von Antoinette Romanens ab. Sie wollte, dass das Personal im Verwaltungsrat vertreten sei. Zudem forderte sie, dass der Hypothekar-Zins als Referenzzins vom Verwaltungsrat festgelegt werde. Laut Markus Bapst hat der Referenzzins nicht mehr den gleichen Stellenwert wie früher, zumal heute vermehrt Festhypotheken abgeschlossen werden. Weil der Bankenausschuss abgeschafft wird, wollte Finanzdirektor Claude Lässer diesen Entscheid der operativen Leitung überlassen, um rasch handeln zu können.

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