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Das Strafgericht Saane verurteilt zwei Kunstliebhaber

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 Zwei Männer hatten sich gegenseitig Kunstwerke verkauft, die sie fälschlicherweise bekannten Malern zugeschrieben hatten. Bei beiden fehlte die Arglist, urteilte das Strafgericht des Saanebezirks.

Eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen wegen Urkundenfälschung für den Kunsthändler; eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen für den Antiquar wegen Inumlaufsetzung von gefälschten Waren. Dies ist das Urteil des Strafgerichts des Saanebezirks im Streitfall um mehrere Kunstwerke.

2009 hatte ein heute 65-jähriger Kunsthändler einem heute 74-jährigen Antiquar für eine Summe von 380 000 Franken ein Bild mit dem Titel «Le Vase bleu» verkauft, das angeblich vom Maler Paul Cézanne stammte. Der Antiquar bezahlte den Mann teilweise mit Geld, teilweise mit Kunstwerken, die angeblich ebenfalls von bekannten Malern stammten. Als eine Expertin dem Antiquar sagte, dass sein Bild nicht von Cézanne stammt, zeigte er den Kunsthändler an. Dieser wiederum reichte Anzeige gegen den Antiquar ein. Vergangene Woche mussten sich beide Männer wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Inumlaufsetzens von gefälschten Waren vor dem Strafgericht des Saanebezirks verantworten (die FN berichteten). Staatsanwalt Jean-Luc Mooser hatte für beide Männer eine Strafe von je 300 Tagessätzen sowie eine Busse von 1000 Franken gefordert.

«Kein gefälschtes Gemälde»

Den Kunsthändler sprach das Gericht der Urkundenfälschung schuldig, von den Vorwürfen des Betrugs und des Inumlaufsetzens von gefälschten Waren sprach es ihn hingegen frei. Wie Gerichtspräsident Michel Morel den FN erklärte, hatte der Kunsthändler ein Authentizitätszertifikat für das Bild angefertigt, in welchem er sich als unabhängiger Experte ausgab. Deshalb sei der Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Betrug könne man ihm jedoch nicht vorwerfen, denn bei seiner Tat fehle die Arglist. Die Expertin habe dem Antiquar sofort sagen können, dass das Bild nicht von Cézanne stamme. «Der Antiquar hat überhaupt keine Vorsichtsmassnahme getroffen», so Morel. Und auch den Vorwurf des Inumlaufsetzens gefälschter Waren könne das Gericht nicht aufrechterhalten, denn das Gemälde sei nicht signiert. «Es ist kein gefälschtes Gemälde, es wurde jedoch falsch zugeordnet.»

Was den Antiquar betrifft, hat das Gericht ebenfalls entschieden, dass beim Mann die Arglist fehlte und es sich deshalb nicht um Betrug handelt. «Der Kunsthändler war ein Spezialist, er hätte die Kunstwerke überprüfen müssen.» Auch habe der Antiquar ihn bei einer Pablo Picasso zugeordneten Zeichnung darauf hingewiesen, dass diese nicht echt sei. Weder diese Zeichnung noch andere Kunstwerke von Pierre-Auguste Renoir, Edvard Munch, Cuno Amiet oder Alberto Giacometti seien signiert gewesen, einzig bei einem Bild von Maurice Utrillo sei eine Unterschrift vorhanden gewesen. Weil der Antiquar dem Kunsthändler auch dieses Bild als Bezahlung gegeben hatte, sprach das Gericht ihn der Inumlaufsetzung gefälschter Waren schuldig. rb

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