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Das Vorkaufsrecht für Gemeinden wird wieder zum Thema

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Unter den jetzigen Voraussetzungen hat der kürzlich präsentierte kantonale Richtplan bei den Bundesbehörden kaum Chance auf Anerkennung. Das wurde dem Freiburger Raumplanungsdirektor Jean-François Steiert (SP) in Sondierungsgesprächen mit dem zuständigen Bundesamt angedeutet, wie er gegenüber den FN verriet. Grund dafür ist eine Lücke im Freiburger Raumplanungs- und Baugesetz, das der Grosse Rat im März 2016 verabschiedet hat. Die Mehrheit der Grossräte sprach sich dagegen aus, dass Gemeinden ein Vorkaufsrecht auf Bauparzellen erhalten, wenn für diese in zehn Jahren noch kein Bauprojekt vorliegt.

Eine solche Massnahme ist aber zwingend, wenn der Grundsatz der eidgenössischen Raumplanungspolitik – verdichtetes Bauen und Schutz der natürlichen Räume – respektiert werden soll. Die Vorgaben des Bundes und der kantonale Richtplan sehen vor, dass erst bestehende Zonen bebaut werden, bevor wieder Neueinzonungen möglich sind. Derzeit haben aber die Gemeinden keine Handhabe, wenn ein privater Grundbesitzer sein Bauland nicht freigeben will.

Im Sommer dieses Jahres hat das Bundesgericht entschieden, dass der Freiburger Gesetzgeber eine Lösung finden muss, um der bundesrätlichen Vorgabe zu entsprechen. «16 Kantone haben bereits Lösungen, die mit dem Bundesgerichtsurteil kompatibel sind», sagte Steiert. Auch seine Direktion hat bereits eine Lösung in der Schublade, die demnächst dem Staatsrat vorgestellt wird. Gespräche mit betroffenen Freiburger Kreisen hätten aufgezeigt, dass es wohl «eine Art Vorkaufsrecht» brauche, so Steiert. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Staatsrats könnte die Gesetzesergänzung laut Steiert bis im Juni 2018 im Parlament debattiert werden, so dass es mit einer Genehmigung des Richtplans nächstes Jahr doch noch klappt.

uh

Bericht Seite 2

«16 Kantone haben bereits Lösungen, die mit dem Urteil des Bundesgerichts kompatibel sind.»

Jean-François Steiert

Bau- und Raumplanungsdirektor

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