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«Das war eine unglückliche Situation»

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Der Abriss der 101-jährigen Dorfwaage und des dazugehörigen Waaghauses in Villarepos sorgte am Dienstag für grosse Aufregung. Pro Fribourg und Einwohner Franz Boschung fanden dazu klare Worte: «Die öffentliche Waage in Villarepos ist ein Kulturgut», sagte Boschung. «Sie hat Charme und ist ein Teil von Villarepos. Man darf sie nicht entfernen», ergänzte Sylvie Genoud Jungo, Generalsekretärin von Pro Fribourg. Die Gemeinde Courtepin wie auch das Oberamt des Seebezirks wollten zu diesem Fall bislang nicht Stellung beziehen.

Ausdruck des Landlebens

«Vergleichbar mit den öffentlichen Barometern in den Städten, ist die Waage Ausdruck der Modernisierung der Schweizer Landwirtschaft. Ein Alltagsin­strument der Landwirte», sagt Stanislas Rück, Dienstchef beim kantonalen Amt für Kulturgüter. Für ihn sind die Waage und das Waaghaus in Villarepos eine Rarität. «Wir haben die Waage in das Verzeichnis für schützenswerte Gebäude aufgenommen, weil sie heute selten geworden ist und sie damals eine wichtige Bedeutung im Wirtschaftsleben für die Landbevölkerung hatte», so Rück. «Abgesehen davon und im Vergleich mit anderen Waagen, ist sie eher bescheiden und hat keine besonderen baulichen und technischen Merkmale.» Aufgrund der Strassenprojekte in Villarepos (die FN berichteten) und des Status der Waage, bestand das kantonale Amt für Kulturgüter nicht auf ihren Erhalt. «Es wäre unverhältnismässig gewesen, darauf zu bestehen, dass diese Waage geschützt wird, wenn sie einem anderen öffentliche Interesse im Wege steht», sagt Rück. «Wenn wir etwas nicht schützen, heisst das noch lange nicht, dass es abgerissen werden muss.»

Die Waage steht im Verzeichnis der schützenswerten Objekte des kantonalen Amtes für Kulturgüter. Diese Liste enthält Vorschläge für die Gemeinden. Sie entscheiden selbst, welches Objekt tatsächlich geschützt wird. Wieso die Gemeinde Courtepin die Waage in ihre eigene, noch nicht genehmigte, Liste der geschützten Gebäude aufgenommen hat und die Waage dann trotzdem abgerissen hat, kann sich Rück nicht erklären. Denn wenn ein Objekt in die Liste aufgenommen wird, diese jedoch noch nicht genehmigt ist, so gilt das Objekt de facto bereits als geschützt. «Das war eine unglückliche Situation am Dienstag», sagt Stanislas Rück.

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