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Das Wesentliche ins rechte Licht rücken

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Gemäss Leserbriefautor Flavio Bortoluzzi hat Vaterschaftsurlaub nichts mit Grundbedürfnissen wie Schlafen und Essen zu tun. Alle wissen, dass Eltern nach der Geburt kaum zu Schlaf (und manchmal auch kaum zum Essen) kommen. Jede auch noch so kleine zeitliche und personelle Unterstützung ist dabei entlastend. Und zu den Grundbedürfnissen gehört auch Beziehung. Diese entsteht dann, wenn man Zeit miteinander verbringt. Heutige Väter investieren nicht nur zwei Wochen Vaterschaftsurlaub in die Beziehung zum Kind, sondern auch den «normalen» Urlaub, Feierabende, Wochenenden und Nächte. Laut Arbeitsgesetz ist der «normale» Urlaub, den man gemäss den Gegnern der Vorlage einsetzen soll, aber zur Erholung von der Arbeit gedacht. Kinderbetreuung ist ganz sicher keine Erholung. Unsere Sozialsysteme schützen nicht nur in Notsituationen, wie dies Herr Bortoluzzi formuliert, sondern in punktuellen und langfristigen Belastungssituationen. Eine Geburt ist eine Belastungssituation. Soziale Errungenschaften sollen zudem auch präventiv wirken, so dass es nicht zu übermässigen oder weiteren Belastungen kommt. Und sie unterstützen uns Bürgerinnen und Bürger in Bereichen, an denen das Volk (und damit der Staat) ein Interesse hat: zum Beispiel Arbeitsleistung, Sicherheit, Gesundheit und Familie. Nicht alle «profitieren» von allen Sozialleistungen gleichermassen, aber eine Gemeinschaft kann nur durch Solidarität funktionieren und nur durch Kinder weiter bestehen. Wenn wir uns also, wie von Herrn Bortoluzzi gewünscht, auf das «Wesentliche» konzentrieren sollen, dann müssen wir für den Vaterschaftsurlaub stimmen.

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