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Datenschutz stellt sich gegenüber geplanten Gesetzesänderungen quer

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Der Kanton Freiburg möchte für seine digitale Verwaltung Daten in Clouds auslagern und bearbeiten sowie für eine kantonale ID auf die AHV-Nummer zurückgreifen, um Personen eindeutig zu identifizieren. Dabei herrscht eine bestimmte Dringlichkeit, und es sind Änderungen in der kantonalen Gesetzgebung nötig. Der Staatsrat hatte dem Grossen Rat dazu im April einen Entwurf eines E-Government-Gesetzes sowie Änderungen im Gesetz über den Datenschutz vorgelegt.

Doch die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz machte grosse Vorbehalte gegen die Vorschläge des Staatsrats geltend. Sie sprach sich dagegen aus, Bestimmungen über die Auslagerung von Personendaten im Voraus festzulegen, da diese laufende Revisionsarbeiten am Datenschutzgesetz torpedieren würden. Und sie stimmte auch der Ausweitung der Verwendung der AHV-Nummer nicht zu.

Zeit bis Ende 2021

Die kantonale Behörde richtete sich erst an die parlamentarische Kommission, doch diese wollte nicht zwischen dem Staatsrat und der Behörde entscheiden. Schliesslich fanden mehrere Gespräche zwischen den beiden Seiten statt.

Betreffend Zeitplan kam die Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz dem Staatsrat entgegen. Sie anerkannte, dass das Datenschutzgesetz nicht vor 2022 in Kraft treten kann, dass es aber notwendig ist, sich schon vorher mit der Auslagerung von Personendaten zu befassen. In einigen Punkten kam auch der Staatsrat der Behörde entgegen.

Wie der Staatsrat in einer ergänzenden Botschaft nun aber schreibt, bestehen weiterhin zwei Meinungsverschiedenheiten, die er dem Grossen Rat so präsentiert. Die Behörde ist weiterhin dagegen, dass die AHV-Nummer im kantonalen Bezugssystem verwendet wird – selbst im Wissen, dass auf Bundesebene eine Änderung des AHV-Gesetzes diskutiert wird. Aus Sicht des Staatsrats ist die Benutzung der AHV- Nummer für das Projekt Freiburg 4.0 aber unerlässlich und stellt seiner Ansicht nach, was den Schutz von Personendaten angeht, kein Problem dar.

Bezüglich der Auslagerung in eine Cloud möchte die kantonale Behörde, dass Personendaten und andere Daten unter Geheimhaltung nur in der Schweiz ausgelagert werden dürfen.

Für den Staatsrat wäre das aber ein unverhältnismässiger Zwang und würde viele Anbieter, die in der Schweiz über keine Infrastruktur verfügen, vom Markt ausschliessen. Freiburg wäre so gegenüber dem Bund und anderen Kantonen in seinem Digitalisierungsprozess technisch und finanziell benachteiligt.

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