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Datenschutzbehörde ist durch Digitalisierung der Verwaltung überlastet

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Je 50 Prozent beträgt das Arbeitspensum der kantonalen Beauftragten für Transparenz und für Datenschutz. Beide Fachbereiche, die in einer kantonalen Behörde zusammengefasst sind, haben im letzten Jahr mehr Fälle bearbeitet, geht aus der gestrigen Bilanzmedienkonferenz hervor. Insbesondere aber im Bereich Datenschutz hat die Behörde um eine temporäre Aufstockung angefragt. Gemäss Laurent Schneuwly, Präsident der kantonalen Kommission, wurde ein Gesuch gestellt, um das Pensum der Datenschutzbeauftragten zu erhöhen und um zusätzliche Ressourcen durch Juristen oder Informatiker zu erhalten.

Dies ist auf das Projekt zur Digitalisierung der Kantonsverwaltung zurückzuführen. «Wir haben ein Pflichtenheft erstellt», so Schneuwly. Derzeit liefen Diskussionen mit den kantonalen Behörden.

Welche Daten in Clouds?

Die Datenschutzbeauftragte Alice Reichmuth Pfammatter gab an der Medienkonferenz einige Beispiele von Arbeiten, die mit dieser Digitalisierung zusammenhängen. So musste sie beispielsweise prüfen, inwiefern Daten aus der Kantonsverwaltung in eine Cloud abgelegt werden können. Ihre Behörde habe für die Dauer von zwei Jahren vorläufig ein positives Gutachten gegeben, allerdings mit strikten Bedingungen. So müssten klare Verträge ausgearbeitet werden. Demnach müsse der Gerichtsstand in der Schweiz und das Schweizer Recht anwendbar sein, eine Vertraulichkeitsklausel beinhalten und das Hosting in der Schweiz oder in einem europäischen Land mit ähnlichem Datenschutz-Niveau sein.

Wie Reichmuth betonte, sind zwei Bereiche besonders heikel: die Gesundheit und die Justiz. Da rät sie von einer Datenablage in Clouds ab. Falls es doch der Fall sei, müsse der Datenverkehr verschlüsselt sein und sich der Schlüssel in der Schweiz befinden.

Zu beurteilen hatte die Datenschutzbeauftragte zudem den Datenzugang der Inkassofirma für Radio- und Fernsehgebühren Serafe. Gemäss Bundesgesetz dürfe die Firma diese Daten von den Einwohnerkontrollen beziehen, sie erhalte aber keinen direkten Zugang zu den Daten von Fri-Pers, so Reichmuth.

Einblick in Samichlaus-Rede

Die neue Transparenzbeauftragte, Martine Stoffel, hatte insgesamt 15 Anfragen zu ­behandeln, die in eine Mediation oder Empfehlung mündeten. Dies ist rund eine Verdoppelung der durchschnittlichen Anzahl Fälle aus den letzten Jahren. Zwei Fälle wurden vom Kantonsgericht beurteilt: das Gesuch eines Journalisten, der wissen wollte, wie viel Geld die Polizei einem Informanten bezahlt hatte, sowie das Gesuch mehrerer Medien und Verbände um Einsicht in das Audit des Freiburger Spitals. In beiden Fällen entschied das Gericht im Sinne der Behörde für Transparenz. «Die Urteile sind wichtig als Referenz für zukünftige Fälle von Mediation», so Stoffel.

Die Themen waren dabei sehr verschieden. So musste die Transparenzbeauftragte in einem Fall entscheiden, in dem eine Person in einer Gemeinde Einblick in die Samichlaus-Rede begehrte.

Gemäss den vorhandenen Zahlen sind bei den freiburgischen öffentlichen Organen 71  Zugangsgesuche zu Informationen und Daten eingereicht worden. In 63 Fällen bewilligten diese vollständig oder teilweise den Zugang.

«Die Urteile des Kantonsgerichts sind wichtig als Referenz für zukünftige Fälle von Mediation.»

Martine Stoffel

Transparenzbeauftragte

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