Immer häufiger tauchen im Internet schwarze Listen auf. Ob Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen oder Behördenmitglieder nicht im Sinn eines Bürgers handeln–oft werden Fotos sowie Namen und Adressen von betroffenen Personen ins Internet gestellt. Daneben äusserte Thür Bedenken gegen «problematische Aspekte» des Nachrichtendienstgesetzes. Der Datenschutzbeauftragte stösst sich daran, dass der Nachrichtendienst vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen werden soll. Die überarbeitete Vorlage des Gesetztes enthalte aber auch Verbesserungen. sda
Bericht Seite 16