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De Buman beim Presserat abgeblitzt

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Beschwerde gegen eine Westschweizer Zeitung abgewiesen

Die Zeitung hat am 30. Januar 2007 unter dem Titel «Freiburg: Urkundenfälschung» die Eröffnung eines Strafverfahrens in der Affäre um die Pensionskasse der Stadt Freiburg angekündigt. Der Artikel wurde mit einem Bild von Dominique de Buman veröffentlicht. Der ehemalige Stadtammann gelangte deshalb an den Schweizer Presserat. Er beschwerte sich, weil der Titel des Artikels und das Foto miteinander in Verbindung gebracht werden könnten. Nach seiner Darstellung könnte der Leser versucht sein zu glauben, dass das Strafverfahren gegen ihn gerichtet sei.Der Presserat bezeichnet nun diese Beschwerden als unbegründet. Die Veröffentlichung eines Fotos von Dominique de Buman verletze angesichts seiner öffentlichen Ämter die Privatsphäre nicht. Auch habe «Le Temps» das Prinzip der Unschuldsvermutung respektiert, indem die Zeitung klar festgehalten habe, dass es sich im Moment noch nicht um eine Anklage handle.

Harsche Kritik

Der Presserat kommt zudem zum Schluss, dass auch das Prinzip der Ausgewogenheit nicht verletzt wurde. Angesichts der harschen Kritik der Untersuchungskommission gegenüber den Vertretern des Gemeinderates in der Pensionskasse der Stadt Freiburg Ende 2006 sei es vertretbar gewesen, dass die Zeitung die Aufmerksamkeit auf Dominique de Buman gerichtet habe.Am vergangenen 27. August wurde Dominique de Buman von der Freiburger Justiz reingewaschen. Der ehemalige Stadtsyndic hat die Pensionskasse während 13 Jahren bis 2004 präsidiert. sda/FN

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