Erst ab dem Jahr 2000 wurde die Gemeindegarantie Freiburgs für die städtische Pensionskasse in der Bilanz aufgeführt (siehe Haupttext). In den Jahren 1995 bis 1999 fehlte dieser Betrag in der Bilanz – obwohl der Eintrag Pflicht gewesen wäre. In diesem Zeitraum war der spätere Stadtammann und heutige Nationalrat Dominique de Buman (CVP) Finanzdirektor. Er muss sich jedoch in den kommenden Tagen nicht vor Gericht verantworten. Denn laut Überweisungsbeschluss des Untersuchungsrichters haben die Betroffenen aus den Jahren 1995 bis 1999 glaubhaft dargelegt, dass sie von einer solchen Auflage nichts gewusst haben – und nur deshalb die Garantie nicht im Bilanzanhang aufführten. Damit haben sie sich höchstens der fahrlässigen Urkundenfälschung schuldig gemacht; dieser Tatbestand ist bereits verjährt. njb
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