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Debatte mit überraschendem Ausgang

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Debatte mit überraschendem Ausgang

Grosser Rat verabschiedet ein liberales Gesetz über die Spielapparate und Spielsalons

Die Ratslinke wähnte sich schon als Sieger, als der Grosse Rat gestern die dritte Lesung des Gesetzes über die Spielapparate und Spielsalons in Angriff nahm. Doch dann setzten sich überraschend die bürgerlichen Vertreter mit einer liberaleren Gesetzesversion durch.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Bekanntlich dürfen die heutigen Geldspielautomaten, die als reine Glücksspiele gelten, ab April 2005 nicht mehr in den Gaststätten und Spielsalons aufgestellt werden. Sie können aber durch Automaten ersetzt werden, bei welchen Geschicklichkeit gefragt ist, um zu gewinnen. Die bisherigen Geldspielautomaten sind nur noch in den Casinos erlaubt, wo eine bessere Kontrolle der Spieler möglich ist. In der Schweiz sind schon 10 000 Spielsüchtige mit einem Casino-Verbot belegt worden.

In der November-Session hatte der Grosse Rat in erster Lesung mit einer Stimme Differenz beschlossen, den maximalen Einsatz bei den neuen Geschicklichkeitsautomaten von zwei auf fünf Franken zu erhöhen. Und die Gewinne und Einsätze dürfen gespeichert werden (Jackpot). Beschlossen hatte er auch, dass in den Spielsalons zehn neue Geldspielautomaten aufgestellt werden dürfen (bisher zwei). Der Staatsrat wollte die Anzahl auf fünf beschränken. Im November hatte sich der Rat auch für die Beibehaltung der Bedürfnisklausel entschieden. So sollte nur in Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern ein Spielsalon eröffnet werden dürfen – ein zweiter für weitere 5000 Einwohner.

Spielsucht

Die Vorfälle im Vorfeld der zweiten Lesung halfen mit, dass es am Dienstag zu einer leidenschaftlichen Debatte kam (vgl. Kasten). Ansonsten stand wiederum die Frage im Mittelpunkt: Ist bei einem Einsatz von fünf Franken und einem unbeschränkten Gewinn die Gefahr einer Spielsucht höher?

Mit einem klaren Ja wurde diese Frage von Staatsrat Claude Grandjean beantwortet. Nach seinen Worten wird dadurch die Abhängigkeit grösser, zumal bei einem Einsatz von fünf Franken die Hoffnung, doch noch zu gewinnen, immer grösser werde. Er wies ebenfalls auf eine kürzlich veröffentlichte Studie der Eidgenössischen Spielbankenkommission hin, wonach in der Schweiz 32 000 bis 47 000 Leute ihr Glück wöchentlich an Geldspielautomaten versuchen. 70 Prozent davon tun dies ausserhalb der Casinos, also in Gaststätten und Spielsalons. Wie er ausführte, verspielen so 54 Prozent der Spieler die Hälfte ihres Haushaltsgeldes. Freiburg weise die höchste Dichte von Geldspielautomaten ausserhalb der Casinos auf. Laut Studie wird befürchtet, dass die Geschicklichkeitsautomaten immer attraktiver werden und sich kaum mehr von den heutigen Glücksspielen unterscheiden lassen. Gemäss Grandjean sind heute bereits elf Typen von Geschicklichkeitsautomaten homologiert worden.

Spielsucht als Scheidungsgrund

Geteilt wurde diese Meinung vor allem von der Ratslinken. Hubert Zurkinden (Grüne, Freiburg) appellierte dabei an die CVP, ihre Familienpolitik ernst zu nehmen. Nach seinen Worten wirkt sich die Spielsucht auch negativ auf die Beziehungen in der Ehe aus. Deshalb sei die Scheidungsrate bei den Spielsüchtigen überdurchschnittlich hoch. Ein Beschränkung des Einsatzes auf zwei Franken ist für ihn auch eine Art Prävention.

Für Gleichbehandlung

Die Vertreter der bürgerlichen Parteien ihrerseits gaben zu verstehen, dass der maximale Einsatz bei den «Tactilo»-Geräten der Loterie Romande (LoRo) fünf Franken betrage und Gewinne bis zu 50 000 Franken möglich seien. So setzte sich u. a. Claudia Cotting (FDP, Senèdes) für eine Gleichbehandlung ein.

Jean Deschenaux (CVP, Ursy) hat schon 7-jährige Knirpse in Grossverteilern gesehen, wie sie sich mit Losen der LoRo eingedeckt haben, Lose, die zum Teil 10 und mehr Franken kosten. Und Jörg Schnyder (FDP, Bösingen) konnte in der Studie der Spielbankenkommission nirgends nachlesen, dass die neuen Geschicklichkeitsautomaten die Spielsucht fördern.

Knappe Entscheide

In der zweiten Lesung setzte sich dann die Ratslinke dank einigen CVP- und FDP-Stimmen knapp durch. Mit 62 zu 58 Stimmen (3 Enthaltungen) beschloss der Grosse Rat, den maximalen Einsatz auf zwei Franken zu beschränken. Mit dem gleichen Resultat limitierte er auch den maximalen Gewinn auf 50 Franken. Mit 71 zu 46 Stimmen schloss er sich – im Gegensatz zur ersten Lesung – der Meinung des Staatsrates an, die Bedürfnisklausel bei den Spielsalons aufzuheben.

Mit 66 zu 55 Stimmen bestätigte er die erste Lesung bezüglich der Anzahl Geschicklichkeitsautomaten in den Spielsalons, nämlich maximal 10. Und mit 65 zu 54 Stimmen bestätigte er auch, dass der Staat neu sieben statt wie bisher fünf Promille Gebühren auf den Einsätzen erheben kann. Die zusätzlichen zwei Promille sollen für die Prävention und Bekämpfung der Spielsucht eingesetzt werden.

Sogleich eine dritte Lesung

Weil in drei Abstimmungen das Ergebnis nicht gleich wie in erster Lesung ausgefallen war, wollte Grossratsprä- sident Rudolf Vonlanthen wie üblich sogleich die dritte Lesung vornehmen. Einige Vertreter der bürgerlichen Parteien wehrten sich aber dagegen. Der knappen Entscheide wegen forderten sie eine Bedenkzeit und plädierten für eine dritte Lesung in der Februar-Session 2005.

Die Ratslinke war sich aber sicher, dass bei einer sofortigen dritten Lesung das Ergebnis der zweiten bestätigt werde. Hubert Zurkinden z. B. warf den Bürgerlichen vor, schlechte Demokraten zu sein. Mit 66 zu 55 Stimmen entschied sich der Rat dann für eine sofortige dritte Lesung.

In den wichtigen Fragen der Einsatz- und Gewinnhöhe wurde aber zur Überraschung der Ratslinken das Ergebnis der ersten Lesung bestätigt, weil die FDP geschlossener stimmte. So beschloss der Rat mit 65 zu 57 Stimmen, resp. 67 zu 54 Stimmen, den maximalen Einsatz auf fünf Franken zu erhöhen und die Kumulation des Einsatzes und des erzielten Gewinnes zu gestatten (Jackpot).

Das Gesetz wurde schliesslich mit 74 zu 45 Stimmen verabschiedet, wobei vor allem die SP und CSP Nein stimmten.

Referendum liegt in der Luft

Nach dem knappen Ausgang der Abstimmungen über das Spielautomaten-Gesetz denken die linken Parteien über die Lancierung eines Referendums nach, was vor allem auch im Sinne der Loterie Romande wäre.

Rund zweieinhalb Stunden dauerten gestern die zweite und dritte Lesung des Gesetzes über die Spielapparate und Spielsalons. Die liberale Version, die der Grosse Rat schliesslich verabschiedet hat, passt nicht nur der Ratslinken nicht. Auch Félicien Morel als Präsident der kantonalen Kommission der Loterie Romande (LoRo) verbarg seine Enttäuschung nicht. Er hofft nun, dass ein Referendum lanciert wird, das seiner Ansicht nach von jenen Institutionen unterstützt werden könnte, die von den Geldern der LoRo profitieren. (Je mehr Freiburger LoRo-Lose kaufen, desto mehr Gelder fliessen in den Kanton für den Sport, für kulturelle und soziale Zwecke zurück. Deshalb wehrte sich die LoRo gegen die Erhöhung der Einsätze und Gewinne bei den Geschicklichkeitsautomaten, welche die LoRo konkurrenzieren.)

Eine Erklärung von Joe Genoud

Die LoRo hatte

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