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Debatte um Grenzen der Transparenz

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Die Überraschung war gross, als am 4. März 2018 das Freiburger Stimmvolk mit fast 70 Prozent eine Initiative der Juso für einen Verfassungsartikel über die Verpflichtung zur Transparenz in der Politik annahm. Gemäss diesem Artikel müssen offengelegt werden: die Finanzierungsquellen und das Gesamtbudget von Wahl-und Abstimmungskampagnen, die Finanzierung der politischen Organisationen mit Firmennamen der juristischen und Identität der natürlichen Personen, dazu die Einkommen gewählter Politiker im Rahmen ihres Mandats.

Nun steht die Initiative vor ihrer Umsetzung: Morgen Mittwoch berät der Grosse Rat den vom Staatsrat ausgearbeiteten Gesetzesentwurf. Ein zentraler Punkt des Gesetzes sind die Schwellenwerte, ab welcher Summe Spenden ausgewiesen werden müssen. Gemäss dem Entwurf sind Parteien mit Kampagnenbudgets über 10 000 Franken und Organisationen, die sich an Kampagnen beteiligen, zur Transparenz verpflichtet. Zudem sieht der Staatsrat sowohl bei juristischen als auch bei natürlichen Personen die Deklaration von Spenden ab 5000 Franken vor.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist der Anwendungsbereich. So umfasst das geplante Gesetz gemäss Staatsrat kantonale, nicht aber eidgenössische Abstimmungen. Bei den Wahlen sind es eidgenössische wie auch kantonale, nicht aber kommunale Urnengänge.

Diese Punkte hatten bereits bei der Beratung der Kommission für unterschiedliche Standpunkte gesorgt. Die Juso verlangen nämlich, unterstützt von ihrer Mutterpartei, Spenden von Firmen schon ab dem ersten Franken der Transparenzregelung zu unterstellen, was auch ein Bericht der Kommissionsminderheit herausgehoben hatte. Zu diesem Punkt hat die Kommission dann einen Kompromiss von 1000 Franken vorgeschlagen, der mit sieben Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen wurde.

Die Kommissionsminderheit hatte auch verlangt, dass Wahl-und Abstimmungskampagnen in Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern unter dieses kantonale Gesetz fallen. Dies hat die Kommission allerdings verworfen.

Schliesslich ist man sich auch nicht einig, wie lange die Daten publik sein sollen. Der Gesetzesentwurf sieht die Aufbewahrung während eines Jahres vor, die Kommissionsminderheit verlangt hingegen sechs Jahre, um Zahlen zwischen den Legislaturen vergleichen zu können.

Nur Schweizer Clouds?

Änderungen zur Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an gewisse Aspekte der Digitalisierung wird der Grosse Rat am Donnerstag debattieren. Freiburg will einige Schlüsselelemente der Strategie zur elektronischen Verwaltung umsetzen, nun braucht es gesetzliche Anpassungen. Die vom Staatsrat vorgeschlagenen Änderungen betreffen vor allem zwei Gebiete: die Auslagerung von Daten in Clouds sowie die systematische Verwendung der AHV-Nummern zum Identifizieren von Personen.

Bei der Frage der Auslagerung in Clouds gab vor allem der Ort der Aufbewahrung der Daten zu reden. Ein Antrag in der Kommission, wonach solche Anbieter nur in der Schweiz sein dürften, wurde abgelehnt. Im Entwurf steht die Formulierung, dass es auch ein Staat sein kann, der ein gleichwertiges Schutzniveau wie die Schweiz garantiert.

Gegen die Verwendung der AHV-Nummern sprach sich die kantonale Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz aus. Eine solche Verwendung wird auf eidgenössischer Ebene diskutiert. Die Nutzung einer kantonalen ID hatte sich als unzureichend erwiesen.

Kredite

Vom Biogemüse bis zur Geflügelproduktion

In der Dezembersession von heute bis Freitag wird der Grosse Rat Kreditbegehren für mehrere Bau-und Immobilienprojekte beraten. Am Freitag steht ein Verpflichtungskredit für die Subventionierung des regionalen Entwicklungsprojekts Bio Gemüse Seeland zur Debatte. Geplant sind Kantonsbeiträge an beteiligte Institutionen in der Höhe von 7,5 Millionen Franken.

Bereits heute bittet der Staatsrat das Parlament um zwei Verpflichtungskredite. Für insgesamt 15,5 Millionen Franken sollen verschiedene Verwaltungsgebäude und Grundstücke an der Route d’Englisberg in Granges-Paccot gekauft und zum Teil renoviert werden. Der Kanton hat sich dort schon mit verschiedenen Diensten eingemietet. Mit dem Kauf kann er Mietkosten sparen, zukünftige Nutzungen planen und leer stehende Räumlichkeiten vermieten.

Gar für 54 Millionen Franken soll das Laborgebäude der Forschungsanstalt Agroscope in Posieux erweitert werden. Der Kanton baut das Gebäude, der Bund zahlt es zurück. Vorgesehen ist ein Stellenausbau.

Im Gegenzug beantragt der Staatsrat am Donnerstag den Verkauf einer Parzelle auf dem Agrico-Gelände in Saint-Aubin für 21,4 Millionen Franken an die Micarna AG.

uh

 

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