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Defibrillatoren: Nicht in allen Ämtern

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Autor: Imelda Ruffieux

Grossrat Jean-Pierre Dorand (CVP, Freiburg) hatte vom Staatsrat wissen wollen, ob er nicht für alle Gebäude, in denen sich viele Menschen aufhalten, Defibrillatoren anschaffen wolle. Gleichzeitig warf er die Frage auf, ob es nicht sinnvoll wäre, für das gesamte Staatspersonal Kurse zur Handhabung dieses bei Herz-Kreislauf-Stillstand oft lebensrettenden Geräts zu organisieren.

Nur beschränkt empfohlen

In seiner Antwort beruft sich der Staatsrat auf den Schweizerischen Rat für Reanimation. Dieser empfiehlt, Defibrillatoren höchstens an öffentlich zugänglichen Orten, an denen sich mindetens 250 über 50 Jahre alte Personen während mehr als 16 Stunden pro Tag aufhalten. Das wäre im Kanton Freiburg einzig das Kantonsspital, wo eh schon solche Geräte stationiert sind. Der Staatsrat kommt zum Schluss, dass die Installation von Defibrillatoren nur sehr beschränkt zu empfehlen ist, da eine Wiederbelebung mit einem Defibrillator nur ein Glied in der Überlebenskette ist. «Die Ausbildung potenzieller Rettungshelfer und die Sensibilisierung der Bevölkerung scheinen die beste Strategie zu sein, um die Überlebenschancen einer Person mit Herz-Kreislauf-Stillstand zu erhöhen», heisst es in der Antwort. Eine systematische Anschaffung sei den Dienststellen – der Staat hat etwa 400 verschiedene Arbeitsorte – nicht empfohlen, aber auch nicht verboten worden. Bei 400 Geräten zu rund 2000 Franken würde sich die Anschaffung auf rund 800 000 Franken belaufen. Dazu kommen etwa 80 000 Franken für den Unterhalt.

Bisher haben das Amt für Wald, Wild und Fischerei, die Anstalten von Bellechasse, das Landwirtschaftliche Institut Grangeneuve und das Finanzgebäude an der Joseph-Piller-Strasse Defibrillatoren angeschafft, wie der Staatsrat schreibt. Für den Vorschlag von Grossrat Dorand, eine Sammelbestellung für alle Verwaltungseinheiten und jede Gemeinde zu machen, sieht er keine Veranlassung. Jede Stelle müsse selber abklären, ob eine solche Maschine nötig ist, wie sie finanziert wird und wie die Ausbildung koordiniert wird.

In diesem Zusammenhang weist der Staatsrat darauf hin, dass die Hochschule für Gesundheit für alle Verwaltungseinheiten, die einen Defibrillator angeschafft haben, einen obligatorischen und zentralisierten Schulungstag veranstaltet hat. Da die Erste Hilfe vor dem eventuellen Einsatz eines Defibrillators sehr wichtig sei, habe diese Hochschule auch einen Erste-Hilfe-Kurs konzipiert. Pro Verwaltungseinheit des Staates sollen mittelfristig zwei bis drei Mitarbeitende gezielt geschult und zum Betriebs-Ersthelfer ausgebildet werden.

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