Untertitel: Änderung des Agglo-Gesetzes gefordert
«Die Agglomeration kommt zustande, wenn der Statutenentwurf von der Mehrheit der stimmenden Bürger und der Gemeinden angenommen wird.» So steht es in Artikel 9 des Gesetzes über die Agglomeration (AggG) von 1995. Damit wäre es im Extremfall möglich, dass Gemeinden gegen ihren Willen der Agglomeration beitreten müssten. Diese Tatsache hat im Verlauf des Konstituierungsprozesses zu Diskussionen Anlass gegeben.
Nun will Grossrat André Magnin (CVP, Marly) vom Staatsrat wissen, ob er gedenke, dem Kantonsparlament eine Änderung des Gesetzesartikels zu unterbreiten, oder ob eine entsprechende Motion eingereicht werden müsse. Anlass für seine Anfrage ist der Zwischenbericht der Rechtskommission der konstituierenden Versammlung. Darin heisst es, dass «es für die Agglomeration von Vorteil wäre, wenn das Gründungsverfahren von den Gemeinden freiwillig angenommen würde». Weiter betont die Kommission «die politischen Schwierigkeiten, die unvermeidlich entstehen würden, falls eine Gemeinde innerhalb des provisorischen Perimeters anlässlich der Abstimmung im Herbst 2005 die Aufnahme in die Agglomeration ablehnen würde». Grossrat Magnin erinnert daran, dass der Grosse Rat im März 2002 auf Empfehlung des Staatsrates zwei Motionen in diese Richtung abgelehnt habe, weil man das Anliegen damals für verfrüht gehalten habe.
Das müsse die Diskussion über eine Änderung von Artikel 9 des AggG wieder aufgenommen werden. «Es darf nicht sein, dass ein juristisches Problem die Konstituierung der Agglomeration im Respekt vor der Demokratie verhindert», so Magnin.