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Den Grossräten zuvorgekommen

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Den Grossräten zuvorgekommen

Staatsrat will Leistungen des Staates analysieren

Alle Verwaltungseinheiten des Staates werden einer Leistungsanalyse unterzogen. Das ist die Absicht des Staatsrates. Er will dann die Staatsaufgaben neu definieren und den Personalbestand ermitteln.

«Mit einer Gesamtleistungsanalyse sollte es möglich sein, Massnahmen zur Reorganisation und Effizienzsteigerung konkret umzusetzen», hält der Staatsrat in seiner Antwort auf ein Postulat der Grossräte Alex Glardon (CVP, Cugy) und Denis Boivin (FDP, Freiburg) fest.

Er erinnert auch daran, dass er bereits in den Regierungsrichtlinien 2002-2006 seinen Willen bekundet hat, über eine kritische und konstruktive Überprüfung der staatlichen Leistungen gesunde Staatsfinanzen zu gewährleisten.

Arbeit hat begonnen

Im Jahre 2003 sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Im Anschluss an die Vorschläge der Arbeitsgruppe habe der Staatsrat ein Gesamtkonzept für die Analyse der Dienstleistungen verabschiedet. «Er ist somit den von den Grossräten gestellten Forderungen zuvorgekommen», hält der Staatsrat weiter fest.

Alex Glardon und Denis Boivin haben sich in ihrem Postulat Sorgen über die stets steigenden Personalkosten – plus 1000 Stellen in zehn Jahren – gemacht, die bereits 43 Prozent des Staatsbudgets verschlingen. Sie forderten deshalb den Staatsrat auf, die Prioritäten der staatlichen Aufgaben neu zu beurteilen und den entsprechenden Personalbedarf zu ermitteln.

Geduld ist gefragt

«Es ist klar, dass sich die Ergebnisse aus der Leistungsanalyse über mehrere Jahre verteilen und nicht innert Jahresfrist bekannt gegeben werden können», teilt der Staatsrat weiter mit und verspricht, dass er den Grossen Rat jeweils bei der Präsentation des Staatsbudgets und der Staatsrechnung über die Ergebnisse informieren werde. In diesem Sinne empfiehlt der Staatsrat dem Kantonsparlament, dieses Postulat anzunehmen.

Gegen weitere Zentralisierung
des Personalwesens

Zur Ablehnung empfiehlt er jedoch ein Postulat von Bruno Tenner (SVP, Freiburg), der möchte, dass die Strukturen der Personalbewirtschaftung analysiert werden. Für den SVP-Grossrat ist es fraglich, dass das Landwirtschaftliche Institut von Grangeneuve, das Konservatorium, die Kantonale Gebäudeversicherung, die Fachhochschulen, die Anstalten von Bellechasse, das kantonale Zeughaus und das kantonale Amt für Wald, Wild und Fischerei über eigene Personalverwaltungsdienste verfügen.

Er kann sich vorstellen, dass das Amt für Personal und Organisation das Personalwesen dieser Anstalten und Ämter ebenfalls übernimmt.
Laut Staatsrat verwaltet das zentrale Personalamt rund 8000 von insgesamt 12 800 Lohndossiers. 3800 werden vom Kantonsspital, vom Spital Marsens und von der Universität selber betreut.

Die übrigen Dossiers (1200) werden von den oben erwähnten Anstalten und Ämtern verwaltet, dies aus Rationalisierungsgründen.
Aufgrund der besonderen Funktionen, der geografischen Entfernung und der Anforderungen bezüglich Buchführung müssen die für die Gehaltszahlungen massgebenden Informationen gemäss Staatsrat bereits bei diesen Verwaltungseinheiten selber erfasst werden.

Weiter müssen dort die zuständigen Personen auch andere Aufgaben erfüllen, die spezifisch für diese Einheiten seien. Auch wenn das Personalamt die Gehaltszahlungen dieser Anstalten und Ämter übernehmen würde, müsste laut Staatsrat eine oder mehrere Personen beauftragt werden, die für die Gehaltszahlungen erforderlichen Informationen zu sammeln, zu bearbeiten und ans Personalamt weiterzuleiten. «Somit würde eine vollständige, technisch und theoretisch zwar machbare Zentralisierung beim Personalamt schliesslich weder finanzielle noch personelle Einsparungen ermöglichen», ist die Freiburger Regierung überzeugt.
Der Grosse Rat wird sich in der Dezember-Session mit diesen Postulaten befassen. az

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