Einen Steuerabzug für Investitionen durch natürliche und juristische Personen sowie eine Steuererleichterung für Schenkungen und Vermächtnisse zugunsten von Start-ups hält der Staatsrat für problematisch. Dies schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion der Grossräte Romain Collaud (FDP, Cottens) und Hubert Dafflon (CVP, Grolley). Diese hatten – analog zur neuen Regelung im Kanton Jura – die Schaffung eines speziellen Steuerstatus für neue innovative Unternehmen verlangt. Für solche Sonderregelungen gebe es weder harmonisierte Regeln auf Bundesebene noch interkantonalen Regeln nach dem Gegenrechtsprinzip, die eine Gleichbehandlung bei interkantonalen Beziehungen gewährleisten würden, so der Staatsrat. Zudem sei der Kanton bei der Bewertung der Aktien von Start-ups während der Gründungsphase grundsätzlich grosszügig. Zwar könnten Investitionen nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Aber der Steuerwert von Beteiligungen würde nach dem Substanzwert des Start-ups bestimmt. Dabei würde berücksichtigt, dass der Ertragswert in den ersten Betriebsjahren mangels eines Gewinns meist gegen null tendiere. Der vom Investor bezahlte Preis würde dabei nicht berücksichtigt. Aus diesen Gründen hält es der Staatsrat für angebracht, ein Konzept für ein Start-up-Label zu erarbeiten, das in das Verfahren von Fri Up eingebaut werde.
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- 19.04.2024
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Ein Leserbrief zum Thema Gesundheitsversorgung. …