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Den Konkurs in Kauf genommen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Imelda Ruffieux

Es ist kein einfaches Dossier, das ab Montag am Wirtschaftsstrafgericht in Freiburg verhandelt wird. Die zwei Männer werden beschuldigt, bei der Geschäftsführung mehrerer Firmen – Bauunternehmen und Wohnbaugenossenschaften – ihre Verantwortung nicht wahrgenommen und sie so zu Grunde gerichtet zu haben.

Immer stärker verschuldet

All diese Firmen waren irgendwie miteinander verbunden, und zwar vor allem durch den einen der beiden Angeklagten. X war jeweils einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat oder Sekretär im Verwaltungsrat. Der zweite Angeklagte Y, ein 59-jähriger Treuhand-Spezialist, unterstützte ihn bei der Führung der Firmen, nahm aber gleichzeitig seine Pflicht als Revisor nicht wahr, um die immer stärker ansteigende Überschuldung zu stoppen.

Beträchtliche Privatbezüge

Der 56-jährige X trug offensichtlich massgeblich zur Verschlechterung der finanziellen Lage der Firmen bei, indem er sich mehrfach beträchtliche Privatbezüge gönnte. In der Überweisungsverfügung von Untersuchungsrichter Olivier Thormann ist bei einer Generalunternehmung ein Betrag von 540 000 Franken aufgeführt – am Ende eines Jahres waren es allein bei diesem Unternehmen 1,365 Millionen Franken. Die Forderung wurde zu Lasten des Jahresergebnisses voll wertberichtigt. Die Bezüge führten dazu, dass das verbleibende Reinvermögen nicht mehr ausreichte, um Grundkapital und gebundene Reserven zu decken, wie dies vorgeschrieben ist.

Bereicherung zugelassen

Zwar hat Y in seinen Revisorenberichten anfangs noch auf gewisse Verfehlungen hingewiesen. Er ist aber nicht gegen die Privatbezüge eingeschritten und hat damit X ermöglicht, sich unrechtmässig zu bereichern.

Dies führte dazu, dass X und Y sich wegen des Vorwurfs der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsführung und der Misswirtschaft vor Gericht verantworten müssen. Ausserdem hat X es auch unterlassen, dem Konkursrichter die Überschuldung anzuzeigen.

Es wurden auch keine Rangrücktrittserklärungen vorgenommen. So wurde der Konkurs der Firmen verschleppt, was ein paar Jahre später zur Überschuldung und zur Zahlungsunfähigkeit führte.

Wer ist schuld?

Die beiden einstigen Geschäftspartner sind sich heute nicht mehr ganz einig, wer denn nun die Verantwortung für die Vorkommnisse trägt. X sagte vor dem Untersuchungsrichter aus, dass Y alle Geschicke geleitet und dass er sich auf dessen Ratschläge verlassen habe. Einer davon zielte dahin, eine neue Gesellschaft zu gründen, um die fünf in Schwierigkeiten geratenen Firmen von X unter einem Dach zusammenzubringen. Dies wurde allerdings nie umgesetzt. Zudem habe die Treuhandgesellschaft von Y bis zuletzt, auch in liquiditätsmässig schlechten Phasen, immer ihr Honorar bezogen.

Y seinerseits gab an, weder entscheidungsberechtigt gewesen zu sein noch Funktionen ausgeübt zu haben. Er habe X nur helfen wollen, die Buchhaltungen der einzelnen Firmen zu entwirren.

Weil X bei der Gründung einer neuen Gesellschaft zudem eine Einlage leistete und sich diese dann kurz darauf wieder zurücküberwies, muss er sich auch wegen mehrfacher Erschleichung einer falschen Beurkundung bzw. Urkundenfälschung vor Gericht verantworten.

Gleiches Vorgehen

Y auf der anderen Seite steht noch wegen eines zweiten Falls vor Gericht, bei dem es ähnlich gelaufen ist. Eine Bauunternehmung, deren Verwaltungsrat er war, ist in Schwierigkeiten geraten, nachdem zwei Mitinhaber sich Privatbezüge gewährten. Die Überschuldung wurde dank des ausgewiesenen Gewinns buchhalterisch beseitigt, wie es in der Überweisungsverfügung heisst. Y unterliess es, den Konkursrichter über die Situation zu informieren. Auch hier lautet die Anklage auf ungetreue Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft. Dazu kommt noch ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Suva-Beiträge) sowie das Nichtbefolgen einer persönlichen Vorladung.

Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg hat für diesen Prozess vier Sitzungstage anberaumt. Nach dem ersten Prozesstag vom Montag geht die Verhandlung in der kommenden Woche am Mittwoch und dann am Freitag weiter.

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