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Den Steuersündern soll vergeben sein

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Während dreier Jahre sollen Freiburgerinnen und Freiburger Vermögen und Einkommen, das sie bisher vor den Steuerbehörden versteckten, straffrei deklarieren können. Statt einer Busse bezahlen sie einen höheren Steuersatz auf die unterschlagenen Gelder. Mit dieser Amnestie soll mehr Geld in die Kantonskasse fliessen, wie Finanzdirektor Georges Godel (CVP) gestern an einer Pressekonferenz sagte, an der er den Vorentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorstellte.

Konkret rechnet er mit 16 bis 46 Millionen Franken für die drei Jahre. Die Spannweite ist deshalb so gross, weil unklar ist, wie viel Vermögen momentan am Fiskus vorbeigeht und wie viele Leute die Amnestie nutzen werden. «Es ist, wie wenn ein Fischer sein Netz auswirft; er weiss nicht, wie viele Fische er fangen wird und wie gross diese sein werden», verglich Godel und betonte: «Der Kanton hofft natürlich auf viele grosse Fische.»

Im November 2013 hatten zwei Grossräte in einer Motion die Steueramnestie gefordert, letzten November überwies der Grosse Rat die Motion dem Staatsrat.

Selbst berechnen

«Die Steueramnestie ist ein einfaches Mittel», sagte Claudia Blanc Vanek, Chefin der Sektion Koordination und Support. Die Amnestie gilt nur für natürliche Personen und nur für hinterzogene Steuern auf Einkommen und Vermögen. Und sie gilt einmalig. Reuige Steuersünder können selbst ein Formular ausfüllen, um ihr Schwarzgeld zu deklarieren. 

Ein Beispiel: Hat jemand ein Bankkonto, das er nie angegeben hat, muss er schauen, wann das Vermögen darauf in den letzten zehn Jahren am höchsten war. Diesen Betrag gibt er an und darauf wird anschliessend die nachzuzahlende Steuer berechnet. Der Steuersatz ist nicht für alle gleich hoch: Er beläuft sich auf 8 Prozent für Angestellte und Rentner; auf 3 Prozent für Erben und auf 20 Prozent für Selbstständigerwerbende und Aktionäre. «Mit dem Formular sieht jeder sofort, wie viel er bezahlen muss», so Blanc.

 Es sei nicht einfach gewesen, die Steuersätze zu berechnen, sagte Alain Mauron, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung. Denn die Steuersätze müssten hoch genug sein, um Einnahmen für Staat, Gemeinden und Pfarreien zu generieren. Auch sollen sie hoch genug sein, damit sie ethisch vertretbar seien und betroffene Steuerzahler gegenüber den ehrlichen nicht zu stark bevorteile. «Gleichzeitig dürfen die Steuersätze nicht zu hoch sein, denn sonst melden sich die Steuerzahler nicht», so Godel. Die Steuer, welche die Leute anschliessend bezahlen, soll als Erstes die direkte Bundessteuer plus Zinsen decken. Der restliche Betrag wird zwischen Staat (53,6 Prozent), Gemeinde (41,9 Prozent) und Pfarrei/Kirche (4,5 Prozent) aufgeteilt.

Die Finanzdirektion habe sich am Modell des Kantons Jura orientiert, der während einer fünfjährigen Steueramnestie 50 Millionen Franken eingenommen habe, so Godel.

«Guter Zeitpunkt»

Die Finanzdirektion schätzt, dass bis zu sechs Prozent des steuerbaren Vermögens unversteuert sind. «Das Bankgeheimnis wird vielleicht aufgehoben und der automatische Datenaustausch wird bald vereinbart», sagte Godel. Es sei für Steuerpflichtige also der ideale Moment, ihre Vermögen «in Ordnung zu bringen». Doch auch die ehrlichen Steuerzahler würden von der Steueramnestie profitieren: Die Staatsfinanzen verschlechterten sich, und mit den Mehreinnahmen könnte eine Steuererhöhung, die alle treffen würde, verhindert werden. Deshalb sei das Steuergeschenk, das man Steuersündern mache, vertretbar. Es diene dem Staat und damit allen.

Fünf Millionen aus Bussen

Dennoch stellt sich die Frage, ob nicht auch bessere Kontrollen zum Ziel führen würden. Dazu sagt Alain Mauron von der Steuerverwaltung: «Wir haben uns darin bereits verbessert.» Es sei jedoch schwierig zu beziffern, wie viel die Kontrollen brächten, da dafür viel Arbeit notwendig sei. Jährlich nehme der Kanton etwa fünf Millionen Franken ein, die aus Bussen von entlarvten Steuersündern stammten.

Der Vorentwurf für die Amnestie ist nun in der Vernehmlassung. In der Septembersession soll der Grosse Rat über das neue Gesetz befinden. Es ist vorgesehen, dass es am 1. Januar 2016 in Kraft tritt.

Referendum: Die SP findet die Steueramnestie ungerecht

D ie SP verteidige «Monsieur et Madame tout le monde», sagte deren Kantonalpräsident, Benoît Piller, gestern auf Anfrage der FN. Sie wehre sich deshalb gegen das Gesetz, weil es ungerecht sei und Steuerbetrüger bevorteile. «Natürlich bringt die Amnestie Geld in die Kasse, aber das könnte man auch mit vermehrten und besseren Kontrollen erreichen», sagte Piller. Er befürchtet, dass die Amnestie sogar zum Betrügen anregt: «Man gibt das Geld an und macht dann weiter wie vorher.»

In einer Medienmitteilung schreibt die SP, dass sie auch den Zeitpunkt für die Amnestie falsch finde. Es sei noch überhaupt nicht sicher, dass das Bankgeheimnis aufgehoben werde. Erst wenn das klar sei, könnte die SP eine Steueramnestie möglicherweise unterstützen. Nimmt der Grosse Rat im September das Gesetz zur Steueramnestie an, werde die SP ziemlich sicher das Referendum ergreifen. mir

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