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Den Wald auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereiten

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Die jüngsten Änderungen des Bundesgesetzes über den Wald erfordern eine Anpassung des freiburgischen Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen. Nun gibt die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung, wie sie gestern mitteilte. Dieser hat namentlich den besseren Schutz des Waldes vor Schadorganismen und die Vorbereitung auf die Herausforderungen des Klimawandels zum Ziel. So soll die Bekämpfung von Schädlingen wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer künftig vom Staat übernommen werden. Auch könnte der Kanton neu Empfehlungen zur Schaffung und zum Unterhalt von vielfältigen, diversifizierten und stabilen Waldbeständen abgeben. «Der Planungshorizont beträgt dabei mindestens 50 bis 100 Jahre», so Dominique Schaller, Vorsteher des Amts für Wald, Wild und Fischerei (­WaldA).

Im Weiteren wird der Staatsrat ermächtigt, auf dem ganzen Kantonsgebiet eine statische Waldgrenze festzulegen, die im kantonalen Kataster angemerkt wird. Schliesslich ist vorgesehen, eine Konsultativkommission für den Wald einzusetzen. Diese hat den Auftrag, die Umsetzung der Ziele der kantonalen Waldrichtplanung zu kontrollieren.

jcg

Bericht Seite 3

«Der Planungs­horizont beträgt mindestens 50 bis 100 Jahre.»

Dominique Schaller

WaldA-Vorsteher

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