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Den Wandel der Gerichte begleitet

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Als Präsident am Bezirksgericht See war Josef Hayoz zuständig für Zivilrecht und Strafrecht, und er amtierte auch als Untersuchungsrichter. «Eine solche Ämterkumulation–die Untersuchung führen und dann noch das Urteil fällen–, das ging nicht mehr.» Folglich führte die Freiburger Justiz das Amt des Untersuchungsrichters ein; heute ist die Staatsanwaltschaft für die Untersuchung zuständig.

Josef Hayoz möchte die Zeit von 1982 bis 1991 als Gerichtspräsident im Seebezirk nicht missen: «Ich arbeitete da wirklich an der Front: Der Kontakt mit den Anwälten und den betroffenen Personen, das war etwas vom Faszinierendsten, was es gibt.» Dennoch musste Hayoz nicht zwei Mal überlegen, als sich ihm die Möglichkeit eröffnete, am neu geschaffenen Verwaltungsgericht zu arbeiten: «Das war eine einmalige Chance: Der Zug kommt nur einmal und hält nur einmal, dann ist er weg.» Der Grosse Rat wählte Hayoz zum Richter am kantonalen Verwaltungsgericht; Anfang 1992 trat er das Amt an und blieb bis zu seiner Pensionierung Ende Januar dieses Jahres.

Bei seinem Amtsantritt bestand eine vordringliche Aufgabe darin, das Verwaltungsgericht aufzubauen. Für dieses Gericht wurden neu eine Richterin und sechs Richter gewählt. «Der Aufbau verlief harmonisch: Wir sieben Richter hatten ein sehr gutes und kollegiales Verhältnis.»

Justizrat präsidiert

Arbeitete Hayoz früher beim Bezirksgericht vor allem mit dem Gerichtsschreiber zusammen, so war seine Tätigkeit beim Verwaltungsgericht breiter abgestützt. Der mit einem Fall betraute Richter bearbeitet da zwar ein Dossier in der ersten Phase weitgehend alleine, organisiert den Schriftenwechsel, allenfalls befragt er Zeugen, fordert Gutachten an und führt bisweilen auch Ortsbesichtigungen durch–doch dann unterbreitet er den Urteilsentwurf dem Gerichtshof: Das ist in der Regel ein Dreiergremium, manchmal sind es auch fünf Richter. Mühe hatte Hayoz aber bis zum Schluss mit der Tatsache, dass den Verwaltungsrichtern kein Gerichtsschreiber zugeteilt ist.

Am Bezirksgericht in Murten war Josef Hayoz zehn Jahre lang nicht im Verwaltungsrecht tätig gewesen, doch der neue Arbeitsbereich am kantonalen Verwaltungsgericht bereitete ihm keinen Kummer: «Als Jurist ist man polyvalent. Die Tätigkeit als Verwaltungsrichter ist ja grundsätzlich nicht anders als beim Zivil- oder Strafrecht: Es gilt, einen Streitfall zu analysieren und dann ein Urteil zu fällen.»

Josef Hayoz erlebte in seiner Richterkarriere vielerlei Wandel. Zu Beginn schrieb der Gerichtsschreiber die Protokolle noch von Hand; auch bei der Rechtssprechung und Gesetzessammlungen stellte die Informatisierung einen grossen Schritt dar. Nachdem Hayoz 1995 und 2001 das Verwaltungsgericht präsidiert hatte, wählte der Grosse Rat ihn für das Jahr 2008 zum ersten Präsidenten des vereinigten Kantonsgerichts. Zudem präsidierte er von 2011 bis 2014 den Justizrat, die Aufsichtsbehörde der Freiburger Justiz.

«Anspruch auf Respekt»

Am Kantonsgericht haben, so Hayoz, Fälle oft grosse Publizität: «Es ist das oberste Gericht des Kantons, die Urteile müssen hieb- und stichfest sein.» Dieser Anspruch und die zunehmende Arbeitslast waren manchmal schwierig zu vereinbaren. Gewiss gebe es auch am Kantonsgericht Routinefälle, aber eben auch solche, für die man Verzögerungen bei anderen Dossiers in Kauf nehmen müsse, so Hayoz. Welches die prägenden Dossiers seiner Richterkarriere gewesen sind, will Josef Hayoz nicht erwähnen: «Hinter jedem Fall stehen Menschen, und diese haben Anspruch auf Respekt und Schutz.»

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