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Der 20-jährige Serbe aus Schmitten sitzt gemäss Au

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U-Haft: Bruder eines Angeklagten hat ein Strafverfahren am Hals

Der 20-jährige Serbe aus Schmitten sitzt gemäss Aussagen von Patrik Gruber, Ermittlungsrichter der Jugendstrafkammer, seit drei bis vier Monaten wegen Wiederholungsgefahr im Zentralgefängnis in Untersuchungshaft. Wieso genau, will Gruber nicht sagen.

Seinem zwei Jahre älteren Bruder werden im Fall «Schmitten» u. a. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen. Bis anhin ist der 22-jährige Serbe jedoch nicht vor Gericht erschienen und unauffindbar.

Strenger als Haft

Die Auslöser einer derartigen Untersuchungshaft sind gemäss Patrik Gruber schwere Vorfälle von Vergehen und Verbrechen. «Einmal muss einer etwas lernen», begründet Gruber diese Massnahme und fügt hinzu, dass Untersuchungshaft strenger sei als die «normale» Haft. «U-Haft zeichnet jeden, alles andere ist Show», betont er.

Wie lange der Serbe, welcher ein Strafverfahren am Hals hat, noch in Untersuchungshaft bleiben muss, konnte Patrik Gruber nicht sagen. In der Regel würde diese bei Wiederholungsgefahr bis zum Gerichtstermin dauern. Wenn die zu untersuchende Person jedoch kein Anwesenheitsrecht in der Schweiz habe, würde sich die Frage stellen, ob die Person nicht noch vor der Verhandlung ausgewiesen werden soll.

Frage der Zuständigkeit

Eine zweite Frage, die noch geklärt werden muss, betrifft die Zuständigkeit der Untersuchungsbehörden. Der heute 20-Jährige hat als Minderjähriger und als Volljähriger Taten begangen, deren Strafverfahren noch hängig sind. «Das Bundesgericht wird nun über die Frage der Zuständigkeit der Untersuchungsbehörden entscheiden», erklärt Patrik Gruber. Bis diese Frage geklärt ist, wird er die Untersuchung weiterführen. ak

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