Freiburg Ein Freiburger Aktivist von Appel-au-Peuple wanderte noch gestern Abend ins Gefängnis. Das Kantonsgericht ordnete seine sofortige Verhaftung an, nachdem es das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich bestätigt hatte. Das Strafgericht des Saanebezirks hatte den Mann im März 2008 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt wegen übler Nachrede, qualifizierter Veruntreuung, Drohung, Nötigung und Urkundenfälschung. Dagegen reichte dieser Rekurs beim Strafappellationshof des Kantonsgerichts ein. Gerichtspräsident Alexandre Papaux begründete die sofortige Verhaftung nun mit der konkreten Rückfallgefahr des Verurteilten.
Nach einer Scheidung vor über 10 Jahren hatte der heute 60-Jährige unaufhörlich Richter, Anwälte und einen Staatsrat sowie deren Familien belästigt (siehe FN vom Mittwoch). Appel-au-Peuple (Aufruf ans Volk) kämpft nach eigenen Angaben «gegen die moralische Verdorbenheit und gegen Filz und Korruption der Wirtschaft und des Justizwesens». sda