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Der Auftrag des Verfassungsrats war zu ehrgeizig

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Autor: Walter buchs

Die im Mai 2004 vom Freiburger Stimmvolk angenommene neue Kantonsverfassung sieht in den Schlussbestimmungen vor, dass die Gesetzgebung bis zum 1. Januar 2009 anzupassen ist. Es ist deshalb Zeit, Bilanz zu ziehen, ob dieses Ziel auch erreicht wurde. Die Umsetzung des neuen Grundgesetzes bestand nämlich im Wesentlichen darin, die jeweils kurz gefassten Grundsätze der Verfassung mit Gesetzen und Ausführungsbestimmungen zu konkretisieren. Einige Bestimmungen mussten allerdings vor dem erwähnten Termin in Kraft treten, nämlich auf Anfang 2006 oder 2008. Die entsprechenden Gesetze waren in der Regel auch termingerecht rechtskräftig.

Umsetzungsprogramm

Nach der Volksabstimmung von 2004 stellte der Staatsrat eine Projektorganisation auf die Beine. Präsident des siebenköpfigen Leitungsausschusses wurde Staatsrat Pascal Corminboeuf. Als Projektleiter wurde Denis Loertscher, Chef des Amts für Gesetzgebung, bestimmt. Im Herbst 2004 verabschiedete die Regierung das Gesetzgebungsprogramm. Dieses enthielt rund 70 Gesetzesprojekte. Im Laufe der Zeit wurden einige Projekte von der Liste gestrichen, andere kamen dazu. In bestimmten Fällen wurde eine Verfassungsbestimmung auch in zwei Schritten umgesetzt.

Auf der Liste des Staatsrates wurden 37 Projekte als zwingend und der Rest als fakultativ bezeichnet. Zwingend sind Projekte, die sich direkt aus einer Verfassungsbestimmung ergeben und in keinem geltenden Gesetz vorgesehen sind, z. B. die Einführung eines Justizrates. Fakultativ sind Gesetzesvorlagen, die einem in «Kann-Form» ausgedrückten Verfassungsmandat entspringen, z. B. «Das Gesetz kann bestimmten Kategorien von Personen den Streik verbieten.» Bis jetzt wurden seit anfangs 2005 rund 30 Gesetzestexte verabschiedet, die sich auf die Umsetzung der neuen Kantonsverfassung beziehen.

Stand der Umsetzung

Von den zwingenden Projekten wurden bisher 21 verabschiedet und zwei Gesetzesentwürfe wurden dem Grossen Rat überwiesen, der sie im kommenden Jahr behandeln wird. Es sind dies das Gesetz über den interkommunalen Finanzausgleich und das Informationsgesetz.

Bei einem knappen Dutzend «zwingender Projekte» liegt immer noch kein Vorentwurf vor. Es handelt sich meist um politisch heikle und/oder kostspielige Vorhaben. Hiezu sind die Umsetzung der Sprachenartikel oder das Thema «Territoriale Gliederung» zu zählen. Zu letzterem ist ein Bericht mit zweifellos kühnen Vorschlägen für das kommende Frühjahr angekündigt.

Zu den noch zu erwartenden Projekten mit grösseren finanziellen Folgen gehört beispielsweise die «umfassende Familienpolitik». Deren Verwirklichung ist in verschiedenen Schritten vorgesehen, wie z. B. Zulagen für jedes Kind oder Ergänzungsleistungen für Familien. Noch kein Entscheid gefallen ist, wie der Bereich Wohnbau und Wohneigentum umzusetzen ist.

Grosse Brocken erwartet

Von den fakultativen Projekten wurden bis jetzt acht verabschiedet, so Bestimmungen im Bereich Jugendschutz und -förderung. Ein Gesetzesentwurf über die interkantonale Zusammenarbeit wurde in diesem Monat dem Grossen Rat überwiesen. Der Entwurf über die weitere Förderung der Gemeindefusionen wird voraussichtlich im Januar überwiesen. Soeben wurde der Vorentwurf für ein Sportgesetz in die Vernehmlassung geschickt und für 2012 ist die Inkraftsetzung eines Konzepts resp. Gesetzes zur Alterspolitik angekündigt. Von den fakultativen Anpassungen wurden mittlerweile rund zehn aus dem ursprünglichen Programm gestrichen und für zehn weitere liegt noch kein Bericht resp. Gesetzesvorentwurf vor.

Weiteres Vorgehen

In seinem Zwischenbericht vom Herbst 2006 ging der Staatsrat noch davon aus, dass die Planung weitgehend eingehalten werden kann und er den Schlussbericht zur Umsetzung der Verfassung anfangs 2009 vorlegen kann. Der aktuelle Stand der Arbeiten zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Wie Projektleiter Denis Loertscher den FN gegenüber sagte, wird die Projektorganisation sicher bis Ende 2009 im Amt bleiben. Der Schlussbericht des Staatsrates dürfte dann für das Frühjahr 2010 zu erwarten sein, auch wenn das Programm bis dann noch nicht vollständig umgesetzt sein wird.

Gemäss Angaben des Vorstehers des Amts für Gesetzgebung konzentrieren sich die ausstehenden zwingenden Anpassungen auf folgende drei Direktionen: Gesundheit und Soziales, Institutionen, Land- und Forstwirtschaft sowie Justiz und Sicherheit.

Bis jetzt eine Änderung

Zu erwähnen bleibt, dass die Freiburger Kantonsverfassung aus dem Jahre 2004 bis jetzt ein einziges Mal geändert wurde. Es handelt sich um den Zusatz zum Schutz vor dem Passivrauchen, den das Stimmvolk am vergangenen 30. November gutgeheissen hat. Ein weiterer Änderungsvorschlag, nämlich die Herabsetzung des Stimmrechtalters von 18 auf 16 Jahre scheiterte bereits vor dem Grossen Rat. Weitere Revisionen liegen bereits in der Luft. Sie könnten den Justizrat oder die Rolle der Oberamtmänner betreffen.

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